Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 13 (von 13):
sollten

publiziert: Regg.F.III.
 1447 10 27 Wien
Original

Reg Fr.III.: 26-470
bittet Ulrich von Rosenberg, falls aus Böhmen welche nach Österreich einfallen sollten, diese nicht zu unterstützen

 

publiziert: Chmel
 1450 06 23 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Chmel: 2639
sichert Ulrich v. Eitzing Entschädigung für Schäden zu, die ihm von den Feinden des ksl. Hauptmanns Ulrich von Cilli entstehen sollten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1458 09 03 s.l.
Original

teilt dem Hans Frodnacher, dem Richter und Rat von Krems und Stein mit, daß er den "Leuten" von Mainberg, von Hohenberg und von Melk schreiben werde, weiter in den Städten zu bleiben. Auch habe er Räte ins Feld geschickt, die mit dem Feind verhandeln sollten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 07 31 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

befiehlt Stadt Krems und Stein die 400 Gulden, die sie an Konrad Metsch zahlen sollten, dem Gf. Albrecht von Sachsen zu zahlen

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 07 31 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

befiehlt Stephan Goldberger, Friedrich Hantmeister und Albrecht Pheilsdorfer, Einnehmer des Aufschlags zu Stein, die 200 Gulden, die sie an Konrad Metsch zahlen sollten, dem Gf. Albrecht von Sachsen zu zahlen

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 07 31 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

befiehlt Stephan Goldberger, Mautter zu Stein, die 200 Gulden, die er an Konrad Metsch zahlen sollten, dem Gf. Albrecht von Sachsen zu zahlen

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 08 15 Niederbaden
Original

schreibt an Kf. Albrecht Achilles: "Hochgeborner lieber oheim, curfurst und gevatter. der durchleuchtig furst Kazimirus kunig zu Polann, unser lieber bruder, hat ytzo sein botschaft bey uns gehabt, die wir mercklicher unser und des reichs gescheft halben, damit wir ditzmals beladen sein, etlich tage verhalten und der nit gefertigen haben mugen. nu hat dieselb botschaft etlich brieve an den genanten unsern lieben bruder von Polan lautund, die seiner liebe zusteen und zu dem tag, so zu Broda (= Troppau) gehalten wirdet, geantwort sollten sein worden, die aber durch die yzgemelt botschaft solchs enthaltens halben, nit geantwort mugen werden.", fordert ihn auf, diese Briefe dem Kg. durch seinen eignen Boten zu übersenden

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Literaturbeleg

verkündet der Geistlichkeit des Bistums Konstanz, daß er entgegen dem Papst an der Wahl Ottos zum Bischof festhält. Bei der Strafe des Verlusts aller Gnaden, Freiheiten, Briefe und Privilegien und der Arretierung und Beschlagnahmung aller Renten, Zinsen, Nutzen und Gülten der Gotteshäuser sowie bei einer Pön von 100 Mark gebietet er ihnen, wenn sie durch Freiberg oder anderen mit päpstlichen Briefen angegangen würden, nicht darauf zur reagieren. Sie sollten vielmehr Dompropst, Dekan und Kapitel gehorsam sein.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 06 23 Neuss
Literaturbeleg

an Dekan und Kapitel von Konstanz. Wenn einer der Kandidaten den angesetzten Tag nicht besuchen könne, so sollten sie auf diesem Tag nicht erscheinen, sondern Otto von Sonnenberg beistehen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 10 31 Nördlingen
Original

teilt Bürgermeister und Rat von Glarus mit, daß er Otto die Regalien verliehen habe, und gebietet, ihn in jeder Weise zu schützen. Sie sollten verhindern, daß Schriften gegen Otto angeschlagen würden.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 10 31 Nördlingen
Literaturbeleg

teilt Bürgermeister und Rat von Luzern mit, daß er Otto die Regalien verliehen habe, und gebietet, ihn in jeder Weise zu schützen. Sie sollten verhindern, daß Schriften gegen Otto angeschlagen würden.

 

publiziert: Chmel
 1489 11 24 Linz
Reichsregister

Chmel: 8473
bestätigt dem Heinrich von Wallenfels den Kauf, wodurch dessen Ahnherr Caspar von Wallenfels, von weil. den Grafen zu Orlamund, Schloss und Stadt Liechtenburg mit Zugehör erkauft hat, und gibt und seinen Erben in diesem Schlosse und Stadt kaiserl. Freyung, so dass alle, die wegen Todschlags, Frevel und Händeln, darum sie an ihrem Leib und Gut gestraft werden sollten, dahin kommen frey und sicher seyn sollen etc.

 

publiziert: Chmel
 1493 07 17 Linz
Reichsregister

Chmel: 8963
befiehlt Kurfürst Hermann, Eb. von Köln, falls die Städte Westfrieslands die Eidesleistung verweigern sollten, die ihm übersandte Bestätigung sowie die Quittung wieder zurückzusenden und ein Gutachten über die beste Art der Rückführung dieser Städte unter das Reich zu verfassen

 

Fundstellen 1 bis 13 (von 13):


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