Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
Fundstellen
1 bis 13 (von 13):
sollten
| publiziert: Regg.F.III. |
1447 10 27 | Wien |
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bittet Ulrich von Rosenberg, falls aus Böhmen welche nach Österreich einfallen sollten, diese nicht zu unterstützen |
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| publiziert: Chmel |
1450 06 23 | Wiener Neustadt |
Literaturbeleg
Chmel: 2639 |
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sichert Ulrich v. Eitzing Entschädigung für Schäden zu, die ihm von den Feinden des ksl. Hauptmanns Ulrich von Cilli entstehen sollten. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1458 09 03 | s.l. |
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teilt dem Hans Frodnacher, dem Richter und Rat von Krems und Stein mit, daß er den "Leuten" von Mainberg, von Hohenberg und von Melk schreiben werde, weiter in den Städten zu bleiben. Auch habe er Räte ins Feld geschickt, die mit dem Feind verhandeln sollten. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1465 07 31 | Wiener Neustadt |
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befiehlt Stadt Krems und Stein die 400 Gulden, die sie an Konrad Metsch zahlen sollten, dem Gf. Albrecht von Sachsen zu zahlen |
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| unveröffentliche Sammlung |
1465 07 31 | Wiener Neustadt |
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befiehlt Stephan Goldberger, Friedrich Hantmeister und Albrecht Pheilsdorfer, Einnehmer des Aufschlags zu Stein, die 200 Gulden, die sie an Konrad Metsch zahlen sollten, dem Gf. Albrecht von Sachsen zu zahlen |
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| unveröffentliche Sammlung |
1465 07 31 | Wiener Neustadt |
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befiehlt Stephan Goldberger, Mautter zu Stein, die 200 Gulden, die er an Konrad Metsch zahlen sollten, dem Gf. Albrecht von Sachsen zu zahlen |
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| unveröffentliche Sammlung |
1473 08 15 | Niederbaden |
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schreibt an Kf. Albrecht Achilles: "Hochgeborner lieber oheim, curfurst und gevatter. der durchleuchtig furst Kazimirus kunig zu Polann, unser lieber bruder, hat ytzo sein botschaft bey uns gehabt, die wir mercklicher unser und des reichs gescheft halben, damit wir ditzmals beladen sein, etlich tage verhalten und der nit gefertigen haben mugen. nu hat dieselb botschaft etlich brieve an den genanten unsern lieben bruder von Polan lautund, die seiner liebe zusteen und zu dem tag, so zu Broda (= Troppau) gehalten wirdet, geantwort sollten sein worden, die aber durch die yzgemelt botschaft solchs enthaltens halben, nit geantwort mugen werden.", fordert ihn auf, diese Briefe dem Kg. durch seinen eignen Boten zu übersenden |
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| unveröffentliche Sammlung |
1475 04 08 | Köln |
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verkündet der Geistlichkeit des Bistums Konstanz, daß er entgegen dem Papst an der Wahl Ottos zum Bischof festhält. Bei der Strafe des Verlusts aller Gnaden, Freiheiten, Briefe und Privilegien und der Arretierung und Beschlagnahmung aller Renten, Zinsen, Nutzen und Gülten der Gotteshäuser sowie bei einer Pön von 100 Mark gebietet er ihnen, wenn sie durch Freiberg oder anderen mit päpstlichen Briefen angegangen würden, nicht darauf zur reagieren. Sie sollten vielmehr Dompropst, Dekan und Kapitel gehorsam sein. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1475 06 23 | Neuss |
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an Dekan und Kapitel von Konstanz. Wenn einer der Kandidaten den angesetzten Tag nicht besuchen könne, so sollten sie auf diesem Tag nicht erscheinen, sondern Otto von Sonnenberg beistehen. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1475 10 31 | Nördlingen |
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teilt Bürgermeister und Rat von Glarus mit, daß er Otto die Regalien verliehen habe, und gebietet, ihn in jeder Weise zu schützen. Sie sollten verhindern, daß Schriften gegen Otto angeschlagen würden. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1475 10 31 | Nördlingen |
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teilt Bürgermeister und Rat von Luzern mit, daß er Otto die Regalien verliehen habe, und gebietet, ihn in jeder Weise zu schützen. Sie sollten verhindern, daß Schriften gegen Otto angeschlagen würden. |
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| publiziert: Chmel |
1489 11 24 | Linz |
Reichsregister
Chmel: 8473 |
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bestätigt dem Heinrich von Wallenfels den Kauf, wodurch dessen Ahnherr Caspar von Wallenfels, von weil. den Grafen zu Orlamund, Schloss und Stadt Liechtenburg mit Zugehör erkauft hat, und gibt und seinen Erben in diesem Schlosse und Stadt kaiserl. Freyung, so dass alle, die wegen Todschlags, Frevel und Händeln, darum sie an ihrem Leib und Gut gestraft werden sollten, dahin kommen frey und sicher seyn sollen etc. |
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| publiziert: Chmel |
1493 07 17 | Linz |
Reichsregister
Chmel: 8963 |
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befiehlt Kurfürst Hermann, Eb. von Köln, falls die Städte Westfrieslands die Eidesleistung verweigern sollten, die ihm übersandte Bestätigung sowie die Quittung wieder zurückzusenden und ein Gutachten über die beste Art der Rückführung dieser Städte unter das Reich zu verfassen |
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Fundstellen
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