Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 23):
sey

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0212
befiehlt der Stadt Ulm, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Ulm befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Ulm zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Augsburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Augsburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Augsburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Straßburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Straßburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Straßburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Nürnberg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Nürnberg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Nürnberg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1442 06 17 Aachen
Reichsregister

Chmel: 0607
bezeugt, dass Er zum Canonicus der L. Frauenkirche zu Aachen aufgenommen worden sey.

 

publiziert: Chmel
 1442 09 08 Ensisheim
Reichsregister

Chmel: 1102
it. bestätigt einen Brief K. Sigismunds, dass die Stadt Hagenau ihrer Güter halben zu keinem Dienste verbunden sey, "on allein soliche zinse die von den gutern gevallen," und dass die Hagenauer vor kein fremdes Gericht geladen werden sollen

 

publiziert: Chmel
 1442 12 05 Feldkirch
Reichsregister

Chmel: 1274
gibt den zum Reichshofe Lustenau gehörigen Leuten einen Bestätigungsbrief, dass sie Niemand pfänden darf, es sey denn der Steuer halben, die sie dem Reiche jährlich geben sollen.

 

publiziert: Chmel
 1443 Wien
Reichsregister

Chmel: 1483
bewilligt der Stadt Basel, dass sie ihre Freiheitsbriefe von dem Abte zu Luczel vidimiren lassen möge, welche alsdann von keinem Gerichte verworfen werden sollen (da es Noth thut, diese Briefe oft über Land zu schicken, sey es vor die "kunigliche camer und hofgerichte" oder sonst).

 

publiziert: Chmel
 1444 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 1853
verleiht dem Ulrich von Frewdenberg ein Gut zu Obern-Ortelczhofen und den Zehend daselbst "das als ein verswigen lehen dem rich haym gevallen sey weil es Hainz von Essenbach zu empfangen versäumte."

 

publiziert: Chmel
 1444 09 14 Nürnberg
Original

Chmel: 1742
gebietet Kf. Friedrich von Brandenburg, dass alles, was von dem Kurfürstentum Brandenburg unbillig entwendet, entfremdet oder unrechtlich entwältigt ist, es sey an Schlössern, Städten, Landen, Leuten, Lehenschaften, Zöllen etc. wieder dazu nach Gebühr gebracht werden woll.

 

publiziert: Chmel
 1453 Graz
Reichsregister

Chmel: 3124
nimmt den Peter Kalde Julicher, Propst der heil. Kreuzkirche zu Nordhausen, k. Protonotarius und k. Rath, von Neuem als solchen auf, damit kein Zweifel daran sey, da er vom kaiserlichen Hofe durch längere Zeit abwesend ist.

 

publiziert: Chmel
 1465 11 23 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 4295
verleiht dem Leonhard Püchler und Michael Ruf sammt und sonders das "Egerdach zwischen Pferssen und Lautterhoven gelegen das fünfzehen tagwerch wismads ist und auf die Wertach stösset das von weilent Ruffen von Pferssen erblich an sy komen sey", als Reichslehen.

 

publiziert: Chmel
 1467 11 16 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 5248
verleiht dem Jörg Rorer von Swabach ein Gütlein zu Rewt gelegen. " - so Heinczn Amman vererbt sey, und er von Martin Paumgartner zu Nürnberg an sich gekauft hab etc. sub commissione juramenti ad Hansen von Waldenrot ..."

 

publiziert: Chmel
 1468 07 17 Graz
Literaturbeleg

Chmel: 5439
K. Friedrich trägt dem Gregor Dinstl, seinem Vitzthum zu Cilli, auf, die Betten im Schlosse Ober-Cilli überziehen und das Dach daselbst ausbessern zu lassen. "uns lanngt an, wie unsere pett auf unserm gesloss Obercilli mit pettziehn nicht uberzogn und vast verderbt und zerissn, auch dasselb unser gsloss an dem dachwerch an ettlichn ennden zerütt und pawfelig sey ..." (per Cristofforum de Mörsperg consiliarium.)

 

publiziert: Chmel
 1469 04 17 St. Veit in Kärnten
Literaturbeleg

Chmel: 5558
Vitzthum in Krain soll Casparn Lamperger zur Bewahrung des Schlosses Lanndstrost 1 Zentner Pulver "das zu kleinem zeug gut sey oder soviel saliter und swebl daraus man ainen zentn pulver machn mag", auszurichten.

 

publiziert: Chmel
 1469 09 17 Graz
Reichsregister

Chmel: 5702
erklärt, dass, falls der Stadt Augsburg oder jemand Anderem wider die Privilegien des Hochstiftes und Capitels daselbst eine Freyheit aus Irrthum wäre von Ihm gegeben worden, dieselbe nicht gültig sey.

 

publiziert: Chmel
 1474 08 31 Augsburg
Reichsregister

Chmel: 6925
suspendirt das wider Rüdiger von Westernach vom Reichshofgerichte zu Rotweil auf Klage Heinrichs von Stainheim erlassen Urtheil, und lässt denselben von Westernach zur Weisung zu, dass er durch Fürstendienst an dem persönlichen Verfolgen seines Processes verhindert worden sey.

 

publiziert: Chmel
 1475 05 17 Zons, bei
Reichsregister

Chmel: 6972
erklärt, dass der Herzog Renatus von Lothringen in das Bündniss, welches Er und die Churfürsten mit König Ludwig (XI.) von Frankreich (wider Burgund) abgeschlossen haben, auf sein Ansuchen aufgenommen worden sey, was die Churfürsten von Mainz und Trier und der von Brandenburg bestätigen.

 

publiziert: Chmel
 1487 09 14 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 8145
präsentirt den Virgil Canzler, Kleriker der Salzburger Diözese, den Pröpsten, Dechanten und Capiteln der grössern Kirchen der Städte Speyer und Worms für ein erledigtes oder erledigt werdendes Beneficium, dass ihm, Virgil, annehmbar wäre, sey es nun ein Canonicat, Würde oder ein königl. Vicariat oder Präbende.

 

publiziert: Chmel
 1488 03 31 Geislingen
Reichsregister

Chmel: 8266
erklärt, dass Elisabeth, Veits Vorner Bürgers zu Nördlingen Ehefrau, ihres Ehemannes Schulden, dafür sie nicht mitverschrieben und verhaftet ist, zu zahlen nicht schuldig sey; und er nimmt sie darüber in seinen und des Reiches Schutz.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 23):


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