Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

Suche

Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):
schwören

unveröffentliche Sammlung
 1439 09 14 Hall in Tirol
Literaturbeleg

Hz. F. befiehlt Feldkirch, seinem Vogt Wolfhart von Brnadis d. Ä. den Eid zu schwören

 

publiziert: Chmel
 1465 08 19 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 4245
verleiht dem Abt Gregor von St. Petersberg zu Salfeld, Benedictiner-Ordens in der Mainzer Diözese, die Regalien und bestätigt die Privilegien seines Stiftes. Den Huldigungseid soll er schwören dem Herzog Wilhelm von Sachsen.

 

publiziert: Chmel
 1469 05 19 Graz
Reichsregister

Chmel: 5563
verleiht dem Friedrich vom Stein und seinen Brüdern, Söhnen des Hugo vom Stein, die ererbten Reichslehen, die zwey Dörfer Gumersheim und Frieszpach mit Zugehör und bestätigt ihre Freyheiten und Gerechtsame. (Soll bis Michaelis dem Grafen Emich von Lyningen schwören.)

 

publiziert: Regg.F.III.
 1471 11 07 Wien
Original

Reg Fr.III.: 23-605
bestätigt Ehz. Mechthild von Österreich, Pfalzgräfin bei Rhein, Witwe des Ehz. Albrecht, daß er ihr verwilligt habe, ihre Morgengabe und Widerlegung innezuhaben und zu nutzen; Untertanen der Herrschaften Hohenberg und Rottenburg sollen ihr auf Lebenszeit Erbhuldigung schwören, danach Hz. Sigmund und Erben

 

publiziert: Regg.F.III.
 1478 12 05 Graz
Kopial

Reg Fr.III.: 37-610
erteilt dem Konstanzer Heilig-Geist-Spital das Recht, daß Ammannrichter und die ganze Gemeinde von Sipplingen dem Spital schwören müssen.

 

publiziert: Chmel
 1491 09 15 Linz
Reichsregister

Chmel: 8712
erlässt ein Mandat, wodurch er die von Georg, Abt zu Rockenburg, Prämonst. Ord. im Augsburger Bistum, mit Willen des päpstlichen Legaten gemachte Reformation desselben Gotteshauses und Zurückführung zur Regel des Ordens von Prämonstrat, bestätigt und verordnet, dass alle diesem Gotteshause incorporirte Pfarrkirchen, so bisher mit den Conventbrüdern besetzt gewesen, künftig mit Layenpriestern versehen werden und ein jeder Abt in Monathsfrist nach Antritt seiner Würde einem Bischof zu Augsburg, oder einem Abt zu Ursperg, und ein jeder aufgenommene Conventsbruder seinem Abte den Eid schwören sollen, sich von dem Reiche durch Niemand abwendig machen zu lassen.

 

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):


Nach oben...