Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):
schadlos

publiziert: Regg.F.III.
 1444 04 04 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 7-50 †
erlaubt H. v. d. Hallen, sich in Geldern schadlos zu halten

 

unveröffentliche Sammlung
 1460 06 10(keine Ortsangabe)
Kopial

befiehlt dem Balthasar Öder von Sachsendorf, die widerrechtlich gefangen gehaltenen Holden des Stiftes Göttweig freizulassen und schadlos zu halten

 

unveröffentliche Sammlung
 1468 08 18 Graz
Literaturbeleg

gestattet Stadt Köln, sich durch Pfändung geldrischer u. zutphenscher Untersassen für Schädigung durch Arnold u. Adolf v. Egmont schadlos zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1470 08 09 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 8-306 †
gebietet Henn auf der Strassen, alle von ihm gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt vor Westfälischen Gerichten angestrengten Prozesse den Beklagten gegenüber schadlos abzustellen und künftiges Prozessieren zu unterlassen

 

publiziert: Chmel
 1474 07 29 Augsburg
Kopial

Chmel: 6910 vgl.
erklärt gegenüber Hz. Albrecht von Bayern, alle am Landgericht Hirschberg geführten Verfahren für schadlos

 

publiziert: Chmel
 1488 03 27 Kempten
Reichsregister

Chmel: 8265
sagt der Stadt Schwäbisch Werd zu, dass er, wenn sie künftig wegen der Stadtsteuer und dem Ammanamtsgelde daselbst, so den Marschällen zu Pappenheim versetzt gewesen, nun hinfüro aber jährlich zu kaiserlichen Handen gereicht werden sollen, durch die gemeldten von Pappenheim oder Jemand andern angelangt würde, sie vertreten und schadlos halten werde

 

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):


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