Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
Fundstellen
1 bis 5 (von 5):
schädlich
| unveröffentliche Sammlung |
1471 07 20 / ca. | (keine Ortsangabe) |
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gebietet Venedig dem Gf. Leonard von Görz nicht schädlich zu sein |
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| unveröffentliche Sammlung |
1475 04 08 | Köln |
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teilt der Stadt Luzern und ihr Zugewandten mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1475 04 08 | Köln |
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teilt den acht Orten der Eidgenossen mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1479 04 02 | Graz |
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bekennt, daß die dem v. Heideck 1448 verliehene Wildbannrechte im Weissenburger Forst dem Bf. von Eichstätt nicht schädlich sein sollen |
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| publiziert: Regg.F.III. / Chmel |
1487 09 27 | Nürnberg |
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erklärt Urkunden der Stadt St. Gallen, die den Rechten des Abts Ulrich von St. Gallen schädlich sind, für kraftlos |
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Fundstellen
1 bis 5 (von 5):
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