Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 10 (von 10):
salzburgischen

publiziert: Chmel
 1458 10 28 Wien
Literaturbeleg

Chmel: 3641
verkündeten seinen Landleuten, daß er den salzburgischen Holden in seinen Landen verschiedene Freiheiten gegeben habe

 

publiziert: Chmel
 1458 10 30 Wien
Literaturbeleg

Chmel: 3645
meldet Bernhard Praun, Pfleger zu Wolkenstein, daß er mit EB Sigmund von Salzburg Vertrag über die salzburgischen Holden zu Grebming usw. getroffen habe

 

publiziert: Chmel
 1458 10 30 Wien
Literaturbeleg

Chmel: 3646
befiehlt seinen Landleuten, den Vertrieb des salzburgischen Eisenhandels nicht zu behindern

 

publiziert: Chmel
 1458 10 30 Wien
Kopial

Chmel: 3647
macht seinen Landleuten bekannt, daß die salzburgischen Städte und Märkte sich in Gerichtshändeln von Anwälten vertreten lassen dürfen

 

publiziert: Chmel
 1458 11 04 Wien
Kopial

Chmel: 3653
macht seinen Landleuten bekannt, daß er den salzburgischen Untertanen das Recht der Unverpfändbarkeit für Andere bewilligt habe

 

publiziert: Chmel
 1458 11 04 Wien
Literaturbeleg

Chmel: 3654
befiehlt Amtleuten in der Steiermark, die salzburgischen Rechte an Pettau zu achten

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1458 11 29 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 18-93
Chmel: 3665
benachrichtet Martin Spitzer bezgl. des Marchfutters der salzburgischen Untertanen

 

publiziert: Chmel
 1459 04 07 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Chmel: 3691
befiehlt Bürgern von Rottenmann, die salzburgischen Untertanen zu Grebming usw. nicht zu irren

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1459 04 07 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 18-112
Chmel: 3691
befiehlt der Stadt Rottenmann, die salzburgischen Untertanen von Haus und Gröbming im Weinhandel nicht zu behindern

 

unveröffentliche Sammlung
 1493(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gibt in der Frage, wie es mit dem okkupierten salzburgischen und passauischen Kirchengut zu halten sei, die Weisung, es solle zurückgegeben werden gegen die Verpflichtung "das man seiner kays. m. ewigklich etlich jartag mit herrlicher slemniteit seiner vorfarn und nachkomen gedachtnus solt halten zu Salzburg und Passaw"

 

Fundstellen 1 bis 10 (von 10):


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