Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 11 (von 11):
pfandweise

unveröffentliche Sammlung
 1442 07 25 Frankfurt
Literaturbeleg

hat Eberhard Truchseß v. Waldburg seine Herrschaft Scheer und Friedberg mit allem Zubehör pfandweise innezuhaben erlaubt; dieser darf nun alle dem Haus Österreich zugehörigen Stücke, Gülten und Güter für sich einlösen oder sie notfalls in Besitz zu nehmen, damit dem Haus Österreich keine Rechte verloren gehen

 

publiziert: Chmel
 1447 04 01 Graz
Reichsregister

Chmel: 2272
Privilegienbestätigung Stadt Winterstetten, welche Georg Truchsess zu Waldburg vom Hause Oesterreich pfandweise inne hat, und gibt ihr eine neue Freyheit.

 

publiziert: Chmel
 1456 03 22 Graz
Reichsregister

Chmel: 3490
gestattet Berthold Vogt und Hermann Zebinger, das Reichslandgericht im Thurgau von Konstanz zu lösen und pfandweise innezuhaben.

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 03 25 Graz
Literaturbeleg

bekennt, daß er Schloß und Herrschaft Kammer am Attersee pfandweise dem Jakob Praun gegeben habe, der sie mit ksl. Zustimmung an Wolfgang Praun, Pfleger zu Wolkenstein, abtritt

 

publiziert: Chmel
 1471 11 04 Wien
Reichsregister

Chmel: 6492
gestattet und befiehlt, dass Heinrich Marschall von Pappenheim, k. Rath, das Gut Hohenberg, beym Gotteshauses Witzburg gelegen, welches vom Reiche früher Hawsner von Hausen, und jetzt dessen Eidam Stephan Grosz pfandweise inne hat, vom Pfandinhaber an sich löse um die Pfandsumme, und bis zur Wiedereinlösung inne habe.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1472 03 11 Wien
Original

Reg Fr.III.: 27-142
Chmel: 6535
übergibt Reinprecht von Wallsee die Schlösser und Herrschaften Neu-Attersee, Kogl, Frankenburg u. Seisenburg samt Ämter und Einkünfte satz- und pfandweise

 

publiziert: Chmel
 1486 11 20 Bonn
Reichsregister

Chmel: 7874
gibt seine Vergünstigung über den Kauf, wodurch Prior und Convent zu Rebdorf, St. Augustin-Ord. Eichstätter Bistums, 3 Mühlen, nähmlich die Hohenpergers-, Bossbach- und Hagersmühle bey Weissemburg, von Ulrich Habermayr, welcher sie bisher von dem Reiche pfandweise innegehabt hat, an sich und ihr Kloster erkauft haben.

 

publiziert: Chmel
 1487 05 19 Nürnberg
Literaturbeleg

Chmel: 8040
ermahnt den Landeshauptmann zu Enns, Gotthard von Starhemberg, zur Eintracht mit Eb. Johann von Salzburg, der die Stadt Steyr pfandweise besitzt

 

unveröffentliche Sammlung
 1489 11 24 Linz
Literaturbeleg

gebietet den Gff. Andreas u. Johannes v. Sonnenberg sowie Johannes d. Ä. u. Johannes d. J. Truchseß v. Waldburg abermals, die ihnen vom Haus Österreich pfandweise überlassenen Güter nach Annulierung der Verpfändung zurückzugeben

 

publiziert: Chmel
 1490 07 20 Linz
Reichsregister

Chmel: 8574
erlaubt, dass Niclas Reinhart, kaiserl. Thürhüter, des Reiches Schultheissenamt und das Ungelt in der Stadt Weil, so Bürgermeister und Rath dieser Stadt pfandweise innehaben, an sich lösen möge.

 

publiziert: Chmel
 1492 09 22 Linz
Reichsregister

Chmel: 8844
bekennt, dass er die seinem Thürhüter Niclas Rynhard gegebene Erlaubniss vom Bürgermeister und Rath der Stadt Weil das ihnen verpfändete Schultheissenamt und Ungelt daselbst zu lösen, wieder abgethan, diese Aemter bey der Stadt Weil pfandweise gelassen und ihr zugesagt habe, dass Niemanden künftig gestattet werden solle, sie zu lösen, als nur zu kaiserl. und des Reichs Händen.

 

Fundstellen 1 bis 11 (von 11):


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