Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 7 (von 7):
oft

publiziert: Chmel
 1443 Wien
Reichsregister

Chmel: 1483
bewilligt der Stadt Basel, dass sie ihre Freiheitsbriefe von dem Abte zu Luczel vidimiren lassen möge, welche alsdann von keinem Gerichte verworfen werden sollen (da es Noth thut, diese Briefe oft über Land zu schicken, sey es vor die "kunigliche camer und hofgerichte" oder sonst).

 

publiziert: Chmel
 1452 05 24 Venedig
Reichsregister

Chmel: 2874
gibt dem Nicolaus Comes de Comitibus von Padua und seinem Bluthsfreunde (Consanguineo) Bonifacius Comes de Padua einen Investiturbrief über ihre Lehen, bestätigt ihre Privilegien, bessert ihr Wapen, und überträgt ihnen die Verpflichtung, so oft ein Römischer Kaiser oder König in Padua einzieht, dass der Älteste ihres Geschlechts das Pferd desselben beym Zügel führe und bis zum Absteigquartiere geleite, ohne aber desshalb ein Recht auf das Pferd zu prätendiren, Wappenbrief.

 

publiziert: Chmel
 1455 03 15 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 3317
Privilegienbestätigung freie Leuten zum Eglofs ihre Privilegien, mit der Gnade, dass sie, so oft es ihnen gut dünkt, von der Stadt Isni Schutz und Schirm nehmen mögen.

 

publiziert: Chmel
 1469 05 28 Graz
Literaturbeleg

Chmel: 5575
Niclas Gribinger, Amtmann zu Tifer und Ratschach, it. Gregor Dinstl sollen dem Christoph Ungnad, so oft er es begehrt, von den Renten abgeben "zu dem fürnemen wider die veint so im bevolhn ist von unserm h. dem Rom. kayser."

 

publiziert: Chmel
 1471 07 20 Regensburg
Reichsregister

Chmel: 6313
gibt der Stadt Weissenburg im Elsass, als Ersatz für ihre Dienste ("uns und dem heiligen reich bissher oft und dick mit mercklichm irm schaden getan") gewisse Privilegien.

 

unveröffentliche Sammlung
 1489 03 20 Innsbruck
Kopial

setzt wegen oft ungenügender Besetzung des Lehengerichts fest, daß Entscheidungen der von Gf. Eberhard d. Ä. v. Württemberg eingesetzten Lehenrichter "alle macht haben sollen" und von allen Kff. und Fürsten zu achten sind, Pön 40 Mark lötigen Goldes, halb an den Gf., halb an die Kammer

 

unveröffentliche Sammlung
 1491 Linz
Literaturbeleg

bestimmt für das Stift zu Rottenmann, "dass sie hinfüran bis auf unser Widerrufen neben andern unsern Prälaten in Feldzug, Steuern, noch andere Mitleidung nicht erfordert werden, sonern Uns, oder wen wir das befehlen, also oft für solchen Feldzug, Steuern und andere Mitleidung, 10 Pfund Pfennig reichen sollen."

 

Fundstellen 1 bis 7 (von 7):


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