Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 12 (von 12):
niemanden

unveröffentliche Sammlung
 1441 01 13 Wiener Neustadt
Kopial

teilt den Bürgern und Leuten zu Grüningen mit, er haben denen von Bern und Schwyz geschrieben, sie bis zu seiner Ankunft an niemanden andern weiterzugeben und befiehlt ihnen, da sie ja dem Haus Österreich zugehören, zu ihm zu halten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1441 01 15 /ca(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt Bern und dem Land Schwyz, die Bürger und Leute zu Grüningen zu schützen und zu schirmen und sie an niemanden weiterzugeben.

 

unveröffentliche Sammlung
 1444 01 06 St. Veit in Kärnten
Literaturbeleg

gebietet der Stadt Wien, bis zu seiner Rückkehr niemanden in den Besitz des von Fregnan von der Laitter hinterlassenen Hauses kommen zu lassen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1458 05 05 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

nimmt die Zuschrift der Stadt Wien über die Verhandlungen mit Hg. Albrecht wegen der Kriegsleute in Böhmen zu Kenntnis sowie deren Erklärung, niemanden mehr in die Stadt zu lassen und ihn bei seiner Ankunft zu empfangen. Er werde über den Zeitpunkt der Ankunft informieren

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 05 04 /vor -
Deperditum

befiehlt Albrecht von Brandenburg, niemanden auf den Tag nach Frankfurt zu schicken

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 05 04 /vor -
Deperditum

befiehlt Bf. von Eichstätt, niemanden auf den Tag nach Frankfurt zu schicken

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 05 04 /vor -
Deperditum

befiehlt Dompropst von Bamberg, dem v. Wertheim, niemanden auf den Tag zu Frankfurt zu schicken

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 05 04 /vor -
Deperditum

befiehlt Kf. Friedrich von Sachsen, niemanden auf den Tag zu Frankfurt zu schicken

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 05 04 /vor -
Deperditum

befiehlt Kf. Friedrich von Brandenburg, niemanden auf den Tag nach Frankfurt zu schicken

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 01 28 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 28-385
befiehlt Nürnberg, bei Sebolt Rothan, Bürger zu Nürnberg, darob zu sein, daß dieser die ihm von Lukas Kemnater übergebenen Kleinodien, an niemanden herausgebe; der Rat soll sich erkundigen, ob Riederer weitere Guthaben in der Stadt besitze

 

publiziert: Chmel
 1463 03 21 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Chmel: 3974
bestimmt, daß von Urteilen des Stadtgerichts zu Nördlingen an niemanden außer ihm appelliert werden darf

 

unveröffentliche Sammlung
 1480 11 20 Wien
Literaturbeleg

gebietet Großmeister des Deutschen Ordens zu Livland, das Hochstift Riga niemanden zukommen zu lassen, den der nicht wolle

 

Fundstellen 1 bis 12 (von 12):


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