Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 25):
niemand

unveröffentliche Sammlung
 1439 09 12 Hall in Tirol
Literaturbeleg

bestätigt der Stadt Hall in Tirol, daß niemand ohne Zustimmung der Stadt zwischen Innsbruck und Terfens sowie Innsbruck, Amras, Aldrans und Kolsaß ein Gewerbe, Handel, Taverne usw. betreiben darf

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1440 05 17 Wien
Original

Reg Fr.III.: 14-18
Chmel: 0037
bestätigt, daß niemand die von Nürnberg vor das Landgericht des Burggraftums Nürnberg, die Landgerichte zu Bayern und Franken oder andere Landgerichte laden darf

 

publiziert: Regg.F.III.
 1443 11 09 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 14-218
gebietet, daß niemand dem Heinrich v. Lünen u. Dietrich Pflüger gg. die v. Nürnberg behilflich sei

 

unveröffentliche Sammlung
 1448 07 08 Graz
Literaturbeleg

erklärt, daß niemand in Graz seinen Eigenbau- und Kaufwein feilbieten dürfe

 

publiziert: Chmel
 1449 04 19 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Chmel: 2558
bestätigt den Herren von Lichtenberg, daß niemand ihre Untertanen zu Bürgern abfordern kann

 

publiziert: Regg.F.III.
 1450 10 02 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 19-32
erklärt nach Beilegung des Krieges zwischen Mgf. Brandenburg und Nürnberg, daß niemand etwas gg. Nürnberg unternehmen dürfe

 

unveröffentliche Sammlung
 1456 05 25 Wiener Neustadt
Kopial

schickt Heinrich von Pappenheim drei Briefe an den Abt des Klosters Ursberg und den Konvent des Klosters Ursberg sowie an Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm die Vogtei Ursberg betreffend. Der K. befiehlt, die Briefe unverzüglich weiterzuleiten und dafür zu sorgen, daß in dieser Sache niemand vorgeht.

 

unveröffentliche Sammlung
 1456 08 21 Wiener Neustadt
Kopial

schickt Heinrich von Pappenheim drei Briefe an den Abt des Klosters Ursberg und den Konvent des Klosters Ursberg sowie an Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm die Vogtei Ursberg betreffend. Der K. befiehlt, die Briefe unverzüglich weiterzuleiten und dafür zu sorgen, daß in dieser Sache niemand vorgeht.

 

unveröffentliche Sammlung
 1459(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt, daß niemand Wein wegführen solle, ohne dem Stift Sittich Zehnten zu entrichten

 

unveröffentliche Sammlung
 1463 01 10 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

zeigt dem Andreas Griesenegg, Pfleger zu Clam, und dessen Erben an, dass niemand über Menschen oder Sachen in ihrer Vogtei schriftliche Urkunden verfassen soll außer ihnen selbst

 

unveröffentliche Sammlung
 1463 05 10 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

gibt Kl. Rottenmann die Gnade, daß niemand in der Rottenmanner usw. Pfarre Erze schürfen dürfe

 

unveröffentliche Sammlung
 1469 08 09 Graz
Literaturbeleg

befiehlt Pflegern der Grafschaft Neuburg am Inn, nach dem Tod des Hans von Rohrbach das Schloß vorerst niemand auszuliefern

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 08 13/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt ein Mandat zugunsten des Abtes von Reichenau, dass niemand auf dem Auersee mit der Angel fischen dürfe

 

publiziert: Chmel
 1474 07 01 Augsburg
Kopial

Chmel: 6896
gestattet dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde von Nürnberg, dass niemand anders als sie selbst den Hintersassen der Stadt Steuern auferlegen dürfen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

bevollmächtigt Kaspar von Roggendorf, niemand verantwortlich zu sein

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Literaturbeleg

teilt der Stadt Luzern und ihr Zugewandten mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Kopial

teilt Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Konstanz mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt bei Verlust ihrer Freiheiten und einer Pön von 100 Mark, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Original

teilt Überlingen und dem Bodenseestädtebund mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt bei Verlust ihrer Freiheiten und einer Pön von 100 Mark, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Literaturbeleg

teilt den acht Orten der Eidgenossen mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

publiziert: Chmel
 1477 01 31 Wien
Original

Chmel: 5907
gebietet, daß niemand Nürnberg vor sein Hofgericht, Landgericht usw. lade

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 25):


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