Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 16 (von 16):
muss, muß

unveröffentliche Sammlung
 1460 05 16 Wien
Literaturbeleg

befiehlt Bischof Heinrich von Konstanz, auf Klage des Ritters Pilgrim von Heudorf beschriebene Nutzungen diesem freizugeben, und zwar binnen 14 Tagen nach Empfang des Befehls, andernfalls muß er sich vor dem Kaiser oder einem anderen Richter verantworten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 10 01 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 26-623, 22-38 †
fällt Urteil im Streit zwischen Ulrich von Grafenegg und Stadt Wien, dass Wien seine Schuld bezahlen muss

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 03 11 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

fällt in Streit Jürgen, Probst zu Pressburg gegen Stadt Wien nach Anhörung des Bf. Ulrich v. Passau Urteil, dass die Fehde zu unterbinden sei, Wien dem Probst ein Entschädigung zahlen muss, ihm jährlich eine Abgabe zu leisten habe und die Gefangenen frei zu lassen habe

 

unveröffentliche Sammlung
 1467 04 11 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

befiehlt dem Jörg Rainer, Vizedom zu Krain, zur Zahlung von 2000 Gulden, die er auf Grund der übernommenen Geldschuld des Phebusch v. Thurn an Wolfgang von Wallsee zahlen muss, 200 Gulden Unger und Ducaten zu zahlen

 

unveröffentliche Sammlung
 1467 04 11 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

befiehlt dem Veit Perl, Mautner zu Triest, zur Zahlung von 2000 Gulden, die er auf Grund der übernommenen Geldschuld des Phebusch v. Thurn am Wolfgang v. Wallsee zahlen muss, 200 Gulden Unger und Ducaten zu zahlen

 

unveröffentliche Sammlung
 1467 04 11 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

befiehlt dem Jakob Wakin, Mautner zu St. Veit am Pflaum, zur Zahlung von 2000 Gulden, die er auf Grund der übernommenen Geldschuld des Phebusch v. Thurn an Wolfgang v. Wallsee zahlen muss, 400 Gulden Unger und Ducaten zu zahlen

 

unveröffentliche Sammlung
 1467 04 11 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

befiehlt dem Balthasar Wagen, seinem Amtmann zu Hasberg, und Jörg v. Tschernembl, seinem Rat und Hauptmann zu Adelsberg und am Karst, zur Zahlung von 2000 Gulden, die er auf Grund der übernommenen Geldschuld des Phebusch v. Thurn am Wolfgang von Wallsee zahlen muss, 400 Gulden Unger und Ducaten zu zahlen

 

unveröffentliche Sammlung
 1467 04 11 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

befiehlt dem Jörg Lamberger, Pfleger zu Wippach, zur Zahlung von 2000 Gulden, die er auf Grund der übernommenen Geldschuld des Phebusch v. Thurn an Wolfgang v. Wallsee zahlen muss, 200 Gulden Unger und Ducaten zu zahlen

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 07 09/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

verlängert die Frist, in der Kasper v. Windeck einer Appellation von Gf. Eberhard II. v. Württemberg nachkommen muss

 

publiziert: Chmel
 1478 10 21 Graz
Literaturbeleg

Chmel: 7239
gibt Ravensburg Privileg, daß jeder gg. Stadtgericht Appellierende Eid ablegen muß

 

publiziert: Regg.F.III.
 1483 10 24 Graz
Original

Reg Fr.III.: 11-546
befiehlt Abt Anton von Kl. Altzella die Abtretung des Schlosses Nossen an Bf. Johann von Meissen

 

unveröffentliche Sammlung
 1484 04 01 Graz
Kopial

erlässt während des Appellationsverfahrens gegen das Urteil des Landgerichtes in Franken zugunsten des Otto von Steinau, Steinruck genannt, beim kaiserlichen Kammergericht in der Streitsache zwischen von Steinau und Konrad von Hutten wegen des Überfalls und der Plünderung des v. Steinauischen Schlossses Elfershausen (Hammelburg) ein Verbots- und Strafmandat gegen von Hutten, demzufolge v. Hutten dem Kläger Ersatz schuldig ist und in die kaiserl. Kammer 40 Mark lottig ?Goldes zahlen muss.

 

unveröffentliche Sammlung
 1487 04 26 [Nürnberg]
Deperditum

erteilt der Stadt Würzburg, die sich noch immer in Acht und Aberacht befindet, Absolution. Urkunde war besiegelt.\\[W9]\\Kommentar: Diese erste am 26. April ausgestellte Urkunde ist offenbar verloren. Die im Stadtarchiv vorhandene Urkunde U 45, mit welcher die Stadt aus der seit dem 16.08.1449 aufgrund des Streits mit Jacob Püttrich bestehenden Acht und Aberacht entlassen wird und sich keinen fremden Gerichten verantworten muss, ist vermutlich auf den 26. April zurückdatiert worden, denn die erste "untugliche" Urkunde wurde im Austausch zurückgegeben. Für diesen Austausch war offenbar der Nachweis der gütlichen Einigung der Stadt Würzburg mit Gamereth Püttrich nötig, denn gleichzeitig mit der ersten Urkunde wird dem Gesandten der Stadt in Nürnberg, Konrad Geckenheim, auch eine Kopie des Vertrages zwischen Stadt und Gamereth Püttrich [gütliche Einigung mit Abfindung Püttrichs erfolgte 1480 siehe Ratsbuch Nr. 5, Bericht des Stadtschreibers] als Verhandlungsgrundlage ausgehändigt.

 

unveröffentliche Sammlung
 1488 01 11 Innsbruck
Kopial

quittiert der Stadt Schweinfurt den Erhalt von 100 fl. rh. jährlicher Stadtsteuer und befiehlt, dass die Stadtsteuer jedes Jahr am St. Martinstag ausgezahlt werden muss.

 

publiziert: Chmel
 1488 02 08 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8235
gibt dem Bischof Matthias von Seckau, welcher in des Kaisers und des Reichs Geschäften sich nach Italien und Frankreich begeben muss, die Vollmacht, in diesen Ländern 40 Personen Wapen zu verleihen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1488 12 28 Innsbruck
Reichsregister

quittiert Eb. Berthold von Mainz über 600 fl. vom Zoll zu Mainz

 

Fundstellen 1 bis 16 (von 16):


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