Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):
lötigen

publiziert: Regg.F.III.
 1461 12 04 Graz
Original

Reg Fr.III.: 23-187, 32-502
fordert alle Untertanen des Reiches auf, seinen Hauptleuten Mgf. Albrecht von Brandenburg, Mgf. Karl von Baden und Gf. Ulrich v. Württemberg zuzuziehen, Pön 1000 Mark lötigen Goldes

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1465 07 10 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 23-548
Chmel: 4225
nimmt Mechthild, geb. Pfalzgräfin bei Rhein, Witwe des Erzherzog Albrecht, mit allen Besitzungen und allem Hofgesinde, Dienern und Untertanen in seinen und des Reiches Schutz und gebietet allen Getreuen, sie in diesem Schutz bleiben zu lassen, bei der Pön von 50 Mk. lötigen Goldes, halb an die Kammer und halb an die Fürstin zu zahlen

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 04 07 Wien
Literaturbeleg

gebietet Bürgermeister und Rat von Gmünd, den Juden Salomon von Schaffhausen nicht früher aus dem Gefängnis zu entlassen, als bis er an an Gf. Eberhard d. J. v. Wirtemberg und Gf. Jos Niklas v. Zollern den auf ihn entfallenden Anteil von 400 fl rh an den den Juden im Reich auferlegten Kriegssteuer und außerdem 50 Mark lötigen Goldes als Pön gezahlt hat, die zur Hälfte an die gen. Gff., zur Hälfte an die ksl. Kammer fällt

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 08 23 Nürnberg
Literaturbeleg

gebietet dem Juden Salomon unter Aufhebung aller ihm gewährten Freiheiten und bei Strafe von 50 Mark lötigen Goldes, den auf ihn anfallenden Anteil von 400 fl rh an der den Juden im Reiche auferlegten Kriegssteuer an die Gff. Eberhard d. J. v. Wirtemberg und Jos Niklas v. Zollern zu bezahlen

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 06 22 Ulm
Literaturbeleg

gebietet Heilbronn, die vertriebenen oder eine entsprechende Zahl Juden wiederaufzunehmen bei Strafe von 20 Mark lötigen Goldes

 

publiziert: Regg.F.III.
 1484 12 10 Linz
Original

Reg Fr.III.: 23-713
befiehlt allen Reichsuntertanen, die Lehen bei Gf. Eberhard d. Ä. v. Württemberg zu suchen, nachdem Gf. Eberhard d. J., Sohn des verst. Gf. Ulrich, auch nach wiederholten Aufforderungen vor Gf. Haug v. Werdenberg für die betr. Reichslehen keinen Eid abgelegt hat; Pön 100 Mark lötigen Goldes

 

unveröffentliche Sammlung
 1486 05 01 Köln
Literaturbeleg

gebietet Gmünd bei Verlust aller Privilegien und Strafe von 1000 Mark lötigen Goldes, als ihren Anteil an der eiligen Reichshilfe gegen den Kg. v. Ungarn am nächsten Erasmustage (3. Juni) 600 fl rh nach Nürnberg zu zahlen

 

unveröffentliche Sammlung
 1489 03 20 Innsbruck
Kopial

setzt wegen oft ungenügender Besetzung des Lehengerichts fest, daß Entscheidungen der von Gf. Eberhard d. Ä. v. Württemberg eingesetzten Lehenrichter "alle macht haben sollen" und von allen Kff. und Fürsten zu achten sind, Pön 40 Mark lötigen Goldes, halb an den Gf., halb an die Kammer

 

publiziert: Chmel
 1489 05 21 Innsbruck
Original

Chmel: 8418
bestätigt Hans von Ems als Ältestem für sich, Brüder und Vettern alle Gnaden, Freiheiten, Ehren, Rechte, Briefe, Privilegien, Handfesten, Leute, Güter, Gerichte, Zwinge, Bänne, Geleite, Wildbänne, alle Rechte zu Ems und anderswo, alle guten Gewohnheiten und all das redliche Herkommen, soviel ihre Voreltern und sie von Kaiser und Reich redlich erworben haben, und befiehlt den Untertanen des Reiches bei einer Strafe von 40 Mark lötigen Goldes, wovon die Hälfte der kaiserlichen Kammer, die Hälfte denen von Ems zufallen soll, diese in den aufgezählten Rechten zu lassen und zu schirmen

 

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):


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