Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
Fundstellen
1 bis 9 (von 9):
keinerlei
| unveröffentliche Sammlung |
1439 04 18 | Innsbruck |
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Hz. F. erklärt, daß die Bewilligung des Adels zu einer Hilfe und Steuer und deren Gewährung durch Städte, Märkte usw. denselben und allen Untertanen der Grafschaft Tirol an ihren Rechten keinerlei Abbruch gereichen soll |
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| publiziert: Regg.F.III. / Chmel |
1444 10 14 | Regensburg |
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Kg.F. erklärt, dass die dem Eb. von Trier bewilligte Erhöhung des Rheinzolls bei Engers dem Eb. von Mainz und seinem Stift keinerlei Schaden bringen soll |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1445 04 04 | Wien |
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gebietet Burg zu Friedberg unter Hinweis auf den ihnen laut Kammergerichtsurteil gewährten Aufschub in der Appellationssache Eb. Dietrichs von Mainz, Gf. Diethers von Isenburg-Büdingen, Gottfrieds und Eberhards von Eppstein und Frankfurt, in der Zwischenzeit keinerlei Veränderungen am Gegenstand des noch nicht entschiedenen Prozesses vorzunehmen |
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| unveröffentliche Sammlung |
1474 06 20 | Augsburg |
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teilt Hz. Bogislaw v. Pommern mit, ihm sei durch den Kg. v. Dänemark der Ungehorsam der Dithmarschen u. ihre Verletzung ksl. Gebote berichtet worden; wegen anderweiter Beschäftigung befiehlt er ihm, einzuschreiten u. den Dithmarschen keinerlei Gemeinschaft mit seinen Landen u. Untertanen zu gestatten; was er gg. die Dithmarschen handele, solle er in keiner Weise je zu entgelten verpflichtet sein |
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| unveröffentliche Sammlung |
1474 06 20 | Augsburg |
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teilt dem Hochmeisters des Deutschen Ordens mit, ihm sei durch den Kg. v. Dänemark der Ungehorsam der Dithmarschen u. ihre Verletzung ksl. Gebote berichtet worden; wegen anderweiter Beschäftigung befiehlt er ihm, einzuschreiten u. den Dithmarschen keinerlei Gemeinschaft mit seinen Landen u. Untertanen zu gestatten; was er gg. die Dithmarschen handele, solle er in keiner Weise je zu entgelten verpflichtet sein |
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| unveröffentliche Sammlung |
1474 06 20 | Augsburg |
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teilt Kf. Albrecht Achilles mit, ihm sei durch den Kg. v. Dänemark der Ungehorsam der Dithmarschen u. ihre Verletzung ksl. Gebote berichtet worden; wegen anderweiter Beschäftigung befiehlt er ihm, einzuschreiten u. den Dithmarschen keinerlei Gemeinschaft mit seinen Landen u. Untertanen zu gestatten; was er gg. die Dithmarschen handele, solle er in keiner Weise je zu entgelten verpflichtet sein |
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| unveröffentliche Sammlung |
1474 06 20 | Augsburg |
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teilt Kg. Kasimir v. Polen mit, ihm sei durch den Kg. v. Dänemark der Ungehorsam der Dithmarschen u. ihre Verletzung ksl. Gebote berichtet worden; wegen anderweiter Beschäftigung befiehlt er ihm, einzuschreiten u. den Dithmarschen keinerlei Gemeinschaft mit seinen Landen u. Untertanen zu gestatten; was er gg. die Dithmarschen handele, solle er in keiner Weise je zu entgelten verpflichtet sein |
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| publiziert: Regg.F.III. / Chmel |
1488 11 17 | Bacharach |
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KF befiehlt allen Reichsuntertanen, dem geächteten Swicker von Sickingen und seinen Helfern keinerlei Aufenthalt und Unterstützung zu gewähren |
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| unveröffentliche Sammlung |
1489 02 28 | Innsbruck |
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gebietet Abt Kaspar von Weingarten, dem Landvogt in Schwaben, Gf. Johann von Sonnenberg, keinerlei Zahlungen mehr zu leisten |
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Fundstellen
1 bis 9 (von 9):
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