Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 7 (von 7):
keinem

publiziert: Chmel
 1442 08 24 Straßburg
Reichsregister

Chmel: 1025
ertheilt den Herren von Lichtenberg die Freyheit, dass ihre Leute von keinem fremden ("furst herre oder stat") Herrn zu Bürgern aufgenommen werden dürfen, "und ob in yemand empfremdt were worden das in die widerumb geantwurt werdn ..."

 

publiziert: Chmel
 1442 09 08 Ensisheim
Reichsregister

Chmel: 1102
it. bestätigt einen Brief K. Sigismunds, dass die Stadt Hagenau ihrer Güter halben zu keinem Dienste verbunden sey, "on allein soliche zinse die von den gutern gevallen," und dass die Hagenauer vor kein fremdes Gericht geladen werden sollen

 

publiziert: Chmel
 1443 Wien
Reichsregister

Chmel: 1483
bewilligt der Stadt Basel, dass sie ihre Freiheitsbriefe von dem Abte zu Luczel vidimiren lassen möge, welche alsdann von keinem Gerichte verworfen werden sollen (da es Noth thut, diese Briefe oft über Land zu schicken, sey es vor die "kunigliche camer und hofgerichte" oder sonst).

 

publiziert: Regg.F.III.
 1467 06 09 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 8-270
erteilt Burg Friedberg das Recht, vor keinem Gericht verklagt werden zu können, bevor nicht das Burggericht Recht gesprochen hat

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 03 13/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt Kg. Christian I. von Dänemark ein Privileg, dass seine Untertanen keinem ausländischen Gericht unterstehen

 

publiziert: Chmel
 1487 08 07 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 8123
gibt dem Solomon Kopelmans und Jacob Lindheim, Juden von Schweinfurt, die Freyheit, dass sie vom Dato dieses durch zehn Jahre von keinem jüdischen Hochmeister, noch Meister mit jüdischem Bann, noch andern Process, beschweret werden

 

publiziert: Chmel
 1489 02 13 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8377
thut dem Burkhart von Ellerbach und Arbogast von Greyberg (welche das in Kärnthen gelegene von weiland Ludwig von Rottenstein hinterlassene Schloss Löwenstein als dessen nächste Erben dem Gebhard Peuscher verkauft haben) die Gnade, dass, wer wegen dieses Schlosses Löwenstein und seiner Gerechtigkeit zu ihnen Klag, Spruch oder Forderung hätte, das recht darum gegen sie vor ihm als Kaiser und Landesfürsten und sonst an keinem andern Ende suchen soll.

 

Fundstellen 1 bis 7 (von 7):


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