Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 14 (von 14):
jedoch

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1441 02 06 o.O.
Original

Reg Fr.III.: 24-3
Chmel: 0224
erteilt den Städten Kulm und Thorn das Recht, sich mit andern Städten, auch Rittern und Knechten, zum Schutz ihrer Privilegien zu verbinden, so jedoch, daß sie dem Deutschen Orden alles tun, was sie ihm von Rechts wegen zu tun schuldig sind

 

unveröffentliche Sammlung
 1446 02 22(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

weist die Sache des Seyno Eschinck von Sandtwyck gg. die Städte Kampen, Zwolle und Deventer an den Dortmunder Freistuhl, schließt jedoch Konrad von Lindenhorst, Dietrich Nordkirch, Heinrich von Lünen und Dietrich Pflüger als Freigrafen aus.

 

publiziert: Chmel
 1446 12 16 Wien
Reichsregister

Chmel: 2206
erlaubt, dass Wiprecht von Helmstatt, Amtmann am Bruchrein, im Städtlein Weybstatt (welches dem Reiche eigen gehört, jedoch dem Bischof und Stifte von Speyer versetzt, von diesen aber dem gedachten Wiprecht verpfändet wurde) eine Mühle nach Rath des Gerichts und der Inwohner zu Weybstat bauen mag, die Baukosten aber sollen, wenn die Lösung geschieht, ihm und seinen Erben, mitsammt dem Hauptgeld wiedergegeben werden.

 

unveröffentliche Sammlung
 1458 09 20 Wien
Original

befiehlt dem Hans Frodnacher, Feldrichter und dem Richter und Rate der Städte Krems und Stein, den Weingarten des Pfarrers von Meygen, der in der "Smidgasse" ein Haus bestitzt, das bei der böhm. Belagerung abgerissen wurde, zu schonen, dazwischenstehende Mauer und Bäume, die der Stadt zu nach sind, jedoch zu entfernen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1460 07 11 Wien
Original

urkundet für die Klingen- und Waffenschmiede, Messerer und Schleifer zu Melk, des Abtes von Melk Hintersassen, die durch außerhalb Melk stehende Werkgenossen Schaden erleiden; er bestätigt ihr Handwerk und gestattet ihnen, aus Eysnertzt, Leuben und aus Fürstentum Steir, Kernden und Krain durch Zell, Wilhalmspurgk, Scheibs, Purkstal, Stainakirichen, über die Haid, Waidhofen, über das Ybsveld und allenthalben halbmess, stahel und eysen nach Melk einzuführen, jedoch mit Maut, Zoll und Aufschlag

 

unveröffentliche Sammlung
 1460 10 24 Wien
Literaturbeleg

erlaubt Bürger zu Hainburg, ihren Wein zollfrei einzuführen, jedoch nicht in die Ladstatt zu Wien

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 09 30 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

gewährt Bf. Ulrich von Passau das Recht, daß die dort ansässigen Juden nur vor hochstiftische Gerichte geladen werden, jedoch unbeschadet der dem Kaiser zustehenden Opferpfennige

 

unveröffentliche Sammlung
 1467 06 07 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

gibt die Habe des verstorbenen Andreas Grünpeck, Bürger zu Rottenmann, an die Bedürftigen des Spitals Rottenmann und das Haus des Spital, jedoch ohne Schaden an die Erben des Grünpeck

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1467 07 16 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 32-850
Chmel: 5093
belehnt Fritz von Sparneck auf dessen Bitten hin mit den reichslehnbaren Gütern Friedmannsdorf und Bucheck, die er von Hans und Heinz von Wallenrode käuflich erworben hat, jedoch unbeschadet der Rechte von K. und Reich. Er bestätigt, dass er ihm dafür den gewöhnlichen Lehnseid geschworen hat.

 

unveröffentliche Sammlung
 1468 01 28 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

teilt Stadt Wien mit, dass ihm Christoph Gschöf vorgebracht habe, dass im Haus seines verstorbenen Bruders in Wien Wein lagert, der für das Schloss Berchtolsdorf vorgesehen war. Ihm sei jedoch verboten das Haus zu betreten. befiehlt die Ausfuhr des Weines zu gestatten

 

publiziert: Regg.F.III.
 1474 11 11 Würzburg
Original

Reg Fr.III.: 32-947
schreibt Kf. Albrecht von Brandenburg, erfahren zu haben, dass dieser seine Truppen in dem kleinen anslag nach Koblenz geschickt habe, wo sie jedoch nicht zu gebrauchen seien. Er befiehlt Kf. Albrecht, seine Truppenteile bei Koblenz unverzüglich unter seinen oder seiner Hauptleute Befehl gegen den Hz. (Karl) von Burgund zu stellen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 07 10 Köln
Kopial

an alle Getreuen des Reichs. Da nach altem Herkommen in deutschen Landen die von Kapiteln gewählten Bischöfe ihre Länder regieren und Otto von Sonnenberg zum Bischof von Konstanz gewählt wurde, jedoch von seiten Ludwigs von Freiberg, der nie Domherr zu Konstanz war, aufgrund päpstlicher Briefe Beeinträchtigung geschieht, hat eine Reichsversammlung das Vorgehen des Papstes in keiner Weise als ^lidlich^ erklärt; der Kaiser will das heilige Reich deutscher Nation und die Bistümer bei ihrem alten Herkommen schirmen. Er habe Heinrich von Randegg und dem Domkapitel befohlen, die Besitzungen des Hochstifts zu schützen und gebietet allen Reichsangehörigen bei Verlust ihrer Rechte und den durch die Landfrieden von Regensburg und Augsburg erstreckten Strafen, dem Freiberger keinerlei Hilfe zu leisten, hingegen Otto und Heinrich von Randegg beizustehen, damit die deutsche Nation ^sölichs inbruchs und gewalts frömbder gezung entladen blibe^ und das Bistum Konstanz nicht weiter geschädigt werde.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1484 01 31 Graz
Original

Reg Fr.III.: 30-82
Chmel: 7647
erlaubt seinem Vetter Erzherzog Sigmund von Österreich, die Reichsstädte Ulm, Memmingen, Ravensburg, Gmünd, Isny, Leutkirch und Aalen bis auf Widerruf in seinem und des Reiches Namen zu schützen und zu schirmen, ohne sie jedoch der Herrschaft von Kaiser und Reich zu entziehen

 

publiziert: Chmel
 1492 12 31 Linz
Reichsregister

Chmel: 8887
verleiht dem Herzog Albrecht von Bayern, die Gnade, dass er und seine Erben die obgemeldter Massen verkauften Aemter, Gerechtigkeit, Nutzung und Zugehörung in welchem Jahre sie wollen, auf Lichtmess, 8 Tage davor oder darnach, jedoch 3 Monath vorher gemachter Ankündigung um die 32000 fl. rhein. an sich kaufen mögen.

 

Fundstellen 1 bis 14 (von 14):


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