Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

Suche

Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 37):
innerhalb

publiziert: Chmel
 1440 05 03 Wien
Literaturbeleg

Chmel: 0025
befiehlt Wolfgang Reuter, Rudolf von Starhemberg innerhalb von 14 Tagen zu befriedigen, andernfalls dürfe sich dieser selbst klaglos halten

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1440 05 17 Wien
Original

Reg Fr.III.: 14-19
Chmel: 0035
erteilt den Inhabern von österreichischen Lehen in und um Nürnberg die Gnade, sie innerhalb des nächsten Jahres wieder in Empfang zu nehmen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1440 05 24 - 1440 11 1(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 31-7
befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Lübeck, die von Wismar zu veranlassen, Eckhard Westrans innerhalb von vier Wochen zu entschädigen.

 

publiziert: Chmel
 1444 08 29 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 1705
bestätigt auf Verlangen und bitte des Abtes Johann die Privilegien des Klosters Ellwangen, und verordnet, dass Niemand in seinen Forsten und Wildbahnen jage und fische, besonders innerhalb den bestimmten Grenzen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1449 02 04(keine Ortsangabe)
Deperditum

gebietet laut Urteil des kgl. Kammergerichts in der Streitsache zwischen JaKob Püttrich und der Stadt Würzburg, dass die Stadt Würzburg, nachdem sie ein Güteangebot KF.s ausgeschlagen hat (s. 1448 09 20/vor] innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen die zuvor vom Kammergericht festgelegte Entschädigungssumme (s. 1447 Januar 11) bezahlen solle, wobei Püttrich gegenüber dem Gericht diese Schadenssummen zu rechtfertigen habe.

 

unveröffentliche Sammlung
 1450-1460(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt Domkapitel St. Maria in Eichstätt, innerhalb von drei Monaten Haupt von Pappenheim ein Kanonikat zu verleihen, Exekutor Abt v. Kaisheim

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1454 04 22 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 10-109
Chmel: 3179
spricht die Stadt Mühlhausen, welche ihm statt ihrer jetzt zu zahlen unvermögenden Judenschaft den zur Kaiser-Krönung schuldigen dritten Pfennig per 1000 fl. Rhein. ausgerichtet hat, von der Klage des kaiserl. Kammerprokuratorfiskal, dass sie die gedachte Judenschaft mit unbilliger Steuer beschwert haben soll, los, und erlaubt ihr, diese 1000 fl. Rhein. innerhalb 5 Jahren von der Judenschaft wieder einzubringen, soll aber dann den kaiserl. Quittbrief, den sie in Händen hat, alsdann derselbenübergaben.

 

unveröffentliche Sammlung
 1455 08 24 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

erklärt Lehen des Gf. Johann von Görz für verwirkt und fordert diesen auf, innerhalb 45 Tagen vor seinem Gericht zu erscheinen

 

unveröffentliche Sammlung
 1455 11 24 Graz
Literaturbeleg

befiehlt Gf. Ulrich von Oettingen, er sich die Habe des verst. Gf. Johann von Oettingen angeeignet hat, sich mit den Brüdern Heinrich, Konrad, Jörg, Rudolf und Sigmund von Pappenheim, Erbmarschällen, innerhalb von 14 Tagen zu vertragen oder vor dem ksl. Hofgericht zu erscheinen

 

unveröffentliche Sammlung
 1456 02 04 o. O.
Literaturbeleg

gibt Hans Süssenheimer Schuldbrief über 3000 ung. fl., rückzahlbar innerhalb eines Jahres

 

publiziert: Regg.F.III.
 1456 07 26 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 32-117, 28-38
erteilt Mgf. Albrecht das Privileg, daß alle Urteile, die innerhalb von zehn Jahren ergehen, vom ksl. Gericht bestätigt werden sollen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1456 10 08 Wiener Neustadt
Original

gebietet Bf. Johann von Würzburg, Friedrich Stultetr, Martin Kistenfeger, Friedrich Elgast und Lorenz Pfaff, den unter ksl. Schutz stehenden ehemaligen Schultheißen Hans Hessler innerhalb der nächsten sechs Wochen und drei Tage aus dem Gefängnis zu entlassen, ihm seine Güter zurückzuerstatten sowie ihm Schadenersatz zu leisten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1457 10 18 Völkermarkt
Kopial

Reg Fr.III.: 28-106
bittet Ulm um Bezahlung von Stadtsteuer innerhalb von 6 Wochen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 06 20 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 17-147
befiehlt dem Stuhlbrüderpropst Eberhard Pfeil, Peter Schreier innerhalb von 15 Tagen in die Stuhlbrüderpfründe in Speyer einzusetzen

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1464 06 18 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 4-391a, 16-68, 32-826
Chmel: 4078
erlaubt Nürnberg alle neuen Gebäude und Schankstätten innerhalb einer Meile abzutun

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 09 03 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 22-27
erteilt Hz. Sigmund von Österreich Anwartschaft auf die innerhalb von drei Jahren im Reich sich ergebenden Heimfälle

 

unveröffentliche Sammlung
 1464 09 21 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

verbietet Wolfgang von Wallsee, Hauptmann ob der Enns, sich in Angelegenheiten einzumischen, die das Kammergut und das Stadtgericht innerhalb des Burgfrieds betreffen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 07 05(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet Hz. Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg, sich innerhalb der nächsten sechs Wochen mit der Stadt Lübeck zu vertragen

 

publiziert: Chmel
 1471 07 01 Regensburg
Reichsregister

Chmel: 6240
bewilligt der Stadt Lare (Lahr) auf ihr Ansuchen, zur bessern Herhaltung der Strasse, die Erhebung eines Weggeldes, von jedem beladenen Wagen 12 Pfennige, von jedem Karren 6 Pfennige, von einem beladenen Pferde ("uber ruck") 2 Pfennige Mit dem Zwangsrecht innerhalb einer halben Meile herum, dieses Weggeld nicht zu umfahren.

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 11 02 Wien
Original

gebietet Ulrich v. Freudenberg, Otten Cuntz u. Cuntz Sweitzer innerhalb 15 Tagen den Förstern im Nürnberg Wald Abtrag zu tun

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 37):


Nach oben...