Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 11 (von 11):
immer

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0212
befiehlt der Stadt Ulm, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Ulm befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Ulm zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Augsburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Augsburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Augsburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Straßburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Straßburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Straßburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Nürnberg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Nürnberg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Nürnberg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1442 01 28 Graz
Reichsregister

Chmel: 0443
beauftragt den Dechant der Kirche St. Mariae ad gradus zu Mainz, den Heinrich Leubing, Propst der St. Martinskirche in Heiligenstadt und königl. Protonotar, zu was immer für einem geistlichen Beneficium der Diözesen Mainz, Trier, Worms oder Speyer, welches dem besagten Leubing anständig und dessen Präsentation dem Röm. König zuständig ist, zu präsentiren.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1453 01 17 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 19-322, 32-61
erteilt Herzog Ludwig IX. von Bayern-Landshut und Hans Ungnad den Auftrag, den noch immer fortbestehenden Streit zwischen der Stadt Nürnberg und dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg zu schlichten

 

unveröffentliche Sammlung
 1458 03 08 Wiener Neustadt
Original

macht Stadt Wien darauf aufmerksam, dass Ulrich von Eitzingen trotz seiner Aufforderung noch immer gefangen ist, obwohl er in seinem Auftrag in Wien war. Er befiehlt seine Freilassung und wiederholt die Anfrage nach seiner Sicherheit bei einem Besuch der Stadt

 

publiziert: Regg.F.III.
 1485 02 19 Wels
Kopial

Reg Fr.III.: 32-1038
versichert Kf. Albrecht von Brandenburg als Antwort auf dessen Anfrage wegen eines laut gewordenen Gerüchts, es sei immer seine feste Absicht gewesen, unser lebtag bey der regirung des heiligen reichs zu bleiben und es nach seinem abgang auf den kommen zu lassen, dem Gott es gönne.

 

unveröffentliche Sammlung
 1487 04 26 [Nürnberg]
Deperditum

erteilt der Stadt Würzburg, die sich noch immer in Acht und Aberacht befindet, Absolution. Urkunde war besiegelt.\\[W9]\\Kommentar: Diese erste am 26. April ausgestellte Urkunde ist offenbar verloren. Die im Stadtarchiv vorhandene Urkunde U 45, mit welcher die Stadt aus der seit dem 16.08.1449 aufgrund des Streits mit Jacob Püttrich bestehenden Acht und Aberacht entlassen wird und sich keinen fremden Gerichten verantworten muss, ist vermutlich auf den 26. April zurückdatiert worden, denn die erste "untugliche" Urkunde wurde im Austausch zurückgegeben. Für diesen Austausch war offenbar der Nachweis der gütlichen Einigung der Stadt Würzburg mit Gamereth Püttrich nötig, denn gleichzeitig mit der ersten Urkunde wird dem Gesandten der Stadt in Nürnberg, Konrad Geckenheim, auch eine Kopie des Vertrages zwischen Stadt und Gamereth Püttrich [gütliche Einigung mit Abfindung Püttrichs erfolgte 1480 siehe Ratsbuch Nr. 5, Bericht des Stadtschreibers] als Verhandlungsgrundlage ausgehändigt.

 

unveröffentliche Sammlung
 1489 03 19 Innsbruck
Literaturbeleg

spricht Abt Georg von Zwiefalten sein Befremden aus, daß er entgegen früheren Mandaten noch immer nicht dem Schwäbischen Bund beigetreten sei

 

publiziert: Chmel
 1489 03 21 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8396
verordnet, dass der Grafen zu Werdenberg Richter an ihrem Landgericht zum Heiligen-Berg, wenn er aus was immer für einer Ursache aufsteht, wieder niedersitzen und weiter denselben Tag und so fern es nöthig, den andern und dritten Tag im Rechte procediren mag.

 

Fundstellen 1 bis 11 (von 11):


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