Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):
handele

unveröffentliche Sammlung
 1458 09 13 /vor(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

nimmt Antwort des Gf. Sigmund von Bösing zur Kenntnis, dieser sei Lehnsherr des Kg. vond Ungarn. sei dennoch zur Erledigung der Sache berechtigt, da es sich um eine Forderung an die Wiener und nicht an den Gf. handele.

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 06 20 Augsburg
Literaturbeleg

teilt Hz. Bogislaw v. Pommern mit, ihm sei durch den Kg. v. Dänemark der Ungehorsam der Dithmarschen u. ihre Verletzung ksl. Gebote berichtet worden; wegen anderweiter Beschäftigung befiehlt er ihm, einzuschreiten u. den Dithmarschen keinerlei Gemeinschaft mit seinen Landen u. Untertanen zu gestatten; was er gg. die Dithmarschen handele, solle er in keiner Weise je zu entgelten verpflichtet sein

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 06 20 Augsburg
Literaturbeleg

teilt dem Hochmeisters des Deutschen Ordens mit, ihm sei durch den Kg. v. Dänemark der Ungehorsam der Dithmarschen u. ihre Verletzung ksl. Gebote berichtet worden; wegen anderweiter Beschäftigung befiehlt er ihm, einzuschreiten u. den Dithmarschen keinerlei Gemeinschaft mit seinen Landen u. Untertanen zu gestatten; was er gg. die Dithmarschen handele, solle er in keiner Weise je zu entgelten verpflichtet sein

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 06 20 Augsburg
Literaturbeleg

teilt Kf. Albrecht Achilles mit, ihm sei durch den Kg. v. Dänemark der Ungehorsam der Dithmarschen u. ihre Verletzung ksl. Gebote berichtet worden; wegen anderweiter Beschäftigung befiehlt er ihm, einzuschreiten u. den Dithmarschen keinerlei Gemeinschaft mit seinen Landen u. Untertanen zu gestatten; was er gg. die Dithmarschen handele, solle er in keiner Weise je zu entgelten verpflichtet sein

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 06 20 Augsburg
Literaturbeleg

teilt Kg. Kasimir v. Polen mit, ihm sei durch den Kg. v. Dänemark der Ungehorsam der Dithmarschen u. ihre Verletzung ksl. Gebote berichtet worden; wegen anderweiter Beschäftigung befiehlt er ihm, einzuschreiten u. den Dithmarschen keinerlei Gemeinschaft mit seinen Landen u. Untertanen zu gestatten; was er gg. die Dithmarschen handele, solle er in keiner Weise je zu entgelten verpflichtet sein

 

publiziert: Chmel
 1490 02 15 Linz
Literaturbeleg

Chmel: 8528
erklärt, daß falls Maximilian die Länder des Ehz. Sigmund an sich bringe, er damit nicht gg. ihn handele

 

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):


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