Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 7 (von 7):
hätte

unveröffentliche Sammlung
 1446 07 02 Innsbruck
Literaturbeleg

Hg. Sigmund bestätigt seine und Kg. Friedrichs Urkunde von 1445 03 26 und will, dass dieselbe so gelte, als wenn er sie jetzt "in unser gewaltsam und regierung" und mit dem jetzigen Siegel ausgestellt hätte

 

unveröffentliche Sammlung
 1464 10 15 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

erklärt einen Schuldbrieff Ulrichs von Grafenegg über 1000 Unger und Dukaten, die er auf den vergangenen Martinstag hätte zahlen müssen, für nichtig, da er ihn anderweitig mit einem geldbrief versorgt

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 03 22/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt dem Schultheiß und Richter von Weissenburg, weiterhin zu richten, als hätte ein oberster Landvogt es befohlen

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 08 14 Augsburg
Literaturbeleg

dankt Kf. Albrecht Achilles für Meldung des Eintreffens der böhm. u. poln. Botschaft; hätte ihn jetzt gern in Augsburg gehabt, bittet aber jedenfalls um seinen Rat; Zettel: dankt für seinen Fleiß in der burgundischen Sache u. für den zus. mit dem Eb. von Mainz ausgearbeiteten Anschlag, bittet ihn, damit forzufahren; Hz. v. Burgund hat Freitag vor 14 Tagen mit der Belagerung von Neuss begonnen

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 07 10 /ca(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

an den Papst: er habe um Bestätigung Ottos nachgesucht, was der Papst nicht getan hätte. Als ^»Advocatus«^ wurde Friedrich III. gebeten, die Wahl zu schützen. Die Wahl sei zudem gesetzlich, so daß die Nichtbestätigung eine Verachtung der deutschen Nation sei. Die Konstanzer Kirche werde in Streit und Ausgaben versetzt, und das Bistum sei so verarmt, daß der Bischof nicht genügend Unterhalt habe.

 

publiziert: Chmel
 1488 02 04 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8228
erklärt, dass Burkhart von Ellerbach, seine Erben, ihre Leute, Untersassen, Bürger und Bauern, auch ihr aller Hab und Güter wider ihre Freyheit an kein Landgericht noch anderes Gericht geladen, gerichtet, geurtheilet werden sollen, sondern wer zu ihnen zu sprechen hätte, der soll das Recht darum an den gerichten, darin sie gesessen und ihre Güter gelegen sind und sonst nirgend anderswo suchen.

 

publiziert: Chmel
 1489 02 13 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8377
thut dem Burkhart von Ellerbach und Arbogast von Greyberg (welche das in Kärnthen gelegene von weiland Ludwig von Rottenstein hinterlassene Schloss Löwenstein als dessen nächste Erben dem Gebhard Peuscher verkauft haben) die Gnade, dass, wer wegen dieses Schlosses Löwenstein und seiner Gerechtigkeit zu ihnen Klag, Spruch oder Forderung hätte, das recht darum gegen sie vor ihm als Kaiser und Landesfürsten und sonst an keinem andern Ende suchen soll.

 

Fundstellen 1 bis 7 (von 7):


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