Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):
frühere

unveröffentliche Sammlung
 1446 07 09 Wien
Literaturbeleg

vertagt Urteil im Streit Lauingen gegen Frauen-Riedhausen auf 45 Tage, weil der Prokurator der Stadt sich auf frühere Urteilsbriefe berufen hat, die vorgelegt werden müssen; der Beschluß soll den Bauern von Frauen-Riedhausen verkündet werden

 

publiziert: Chmel
 1458 08 25 (Wiener Neustadt)
Literaturbeleg

Chmel: 3622
erklärt zusammen mit Hz. Albrecht alle Urkunden, die ihre frühere Uneinigkeit betreffen, für ungültig

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 05 05 Graz
Literaturbeleg

erklärt eine frühere Verschreibung Hermann Raubers über das ihm verpfändete Schloss Los für ungültig

 

publiziert: Regg.F.III.
 1462 12 11 Korneuburg
Original

Reg Fr.III.: 26-604, 18-293
bestätigt der Stadt Prag frühere Privilegien und gewährt ihr Maut- und Abgebenfreiheit in Wien.

 

unveröffentliche Sammlung
 1463 04 19 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

erklärt die frühere Verschreibung des Anton v. Herberstain, seines Truchsesses, wegen der Pflege des Schlosses Fürstenfeld für nichtig, da er dasselbe nun dem Teuffenbach abtreten soll

 

publiziert: Regg.F.III.
 1470 02 20 Wien
Original

Reg Fr.III.: 27-16
bestätigt und erneuert Propst, Dekan und Kapitel von Ardagger frühere Privilegien und richtet einen bereits verliehenen Wochenmarkt am Samstag erneut ein.

 

publiziert: Chmel
 1471 01 23 Graz
Reichsregister

Chmel: 6191
bestätigt die Übertragung des Klosters Ittingen im Thurgau an den Kartäuserorden und bestätigt und vermehrt frühere Rechte.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1476 07 27 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 20-247, 31-323, 32-1011
Chmel: 7061
bestätigt Nürnberg frühere Privilegien und erneuert Bestimmungen über die Reichswälder

 

unveröffentliche Sammlung
 1489 05 18 Innsbruck
Original

belehnt Hans von Ems als Ältesten für sich, seine Brüder und Vettern, nachdem frühere Briefe verlegt worden sind, aufs Neue mit der alten Ems, dem Vorhof im Flecken zu Ems samt allen dazugehörigen Freiheiten und Rechten, mit dem Blutbann in Ems und Dornbirn, mit der Neuen Burg zu Ems in der Reute, dem Burgstall Glopper und 60 Pfund Heller jährlicher Gült von der genannten Reute als rechtem Burglehen, mit den Silber- und Bleierzen nebst Bergwerken bei Ems, dem Schwefelbad zu Ems, den Schildhuben im Bregenzerwald sowie mit allen Gnaden, Freiheiten, Gerichten, Zwingen, Bännen, Buschen, "Gejaiden", Mühlen, Mühlstätten, Fischenzen, Hölzern, Nutzen und Zugehören, welche sie vom Reich zu Lehen haben, und trägt ihm auf, bis nächsten Laurentiustag dem Grafen Konrad von Tübingen für ihn und das Reich die vorgeschriebenen Gelübde und Eide zu leisten.

 

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):


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