Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

Suche

Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 56):
entlassen

publiziert: Regg.F.III.
 1444 08 18 /ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 24-39 †
befiehlt Greven und Schöffen des Hochgerichts zu Köln, Hans David aus dem Gefängnis zu entlassen.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1446 03 21 Wien
Original

Reg Fr.III.: 38-49
befiehlt Bf. Gottfried von Würzburg auf Klage der Barbara von Waldenfels, diese zu unterstützen und die in die Acht gesprochenen Hans und Fritz von Waldenfels nicht aus der Haft zu entlassen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1448 03 09 Wien
Original

gebietet allen Untertanen des Fürstentums Kärnten, die in ihre Vogtei aufgenommenen Holden des Kl. Eberndorf im Jauntal wieder zu entlassen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1454(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 37-230a / D
bittet den Abt von Salmannsweiler, den ksl. diener Hans Werne aus der Leibeigenschaft zu entlassen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1457 10 14 Völkermarkt
Original

Reg Fr.III.: 38-107
gebietet Bf. Johann von Würzburg erneut, Hans Hessler aus dem Gefängnis zu entlassen

 

unveröffentliche Sammlung
 1459 10 26 Wien
Kopial

fordert Herzog Ludwig von Bayern auf, die Dinkelsbühler aus ihrem ihm abgelegten Gelübde zu entlassen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1464 03 18 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

gebietet Überlingen, Klaus Besserer gegen Zahlung einer Bürgschaft aus der Haft zu entlassen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 05 25 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 37-350
erinnert den Abt von Salmannsweiler daran, den ksl. Diener Hans Werne aus der Leibeigenschaft zu entlassen

 

unveröffentliche Sammlung
 1464 09 04 Wiener Neustadt
Kopial

bekräftigt noch einmal seinen Kommissionsbefehl an Ravensburg und teilt mit, daß der den Überlinger Rat noch einmal angewiesen habe, Klaus Besserer aus der Haft zu entlassen

 

unveröffentliche Sammlung
 1464 09 04 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

gebietet Überlingen, Klaus Besserer aus der Haft zu entlassen

 

publiziert: Chmel
 1465 05 18 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 4322
bittet Konstanz, Konrad und Hans Grünenberg der Zunft zu entlassen und in die Gesellschaft zur Katze aufzunehmen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 04 07 Wien
Literaturbeleg

gebietet Bürgermeister und Rat von Gmünd, den Juden Salomon von Schaffhausen nicht früher aus dem Gefängnis zu entlassen, als bis er an an Gf. Eberhard d. J. v. Wirtemberg und Gf. Jos Niklas v. Zollern den auf ihn entfallenden Anteil von 400 fl rh an den den Juden im Reich auferlegten Kriegssteuer und außerdem 50 Mark lötigen Goldes als Pön gezahlt hat, die zur Hälfte an die gen. Gff., zur Hälfte an die ksl. Kammer fällt

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 07 06 / ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet dem Bischof von Bamberg, Ott Cun aus der Haft zu entlassen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1471 07 19 /ca. Regensburg
Deperditum

Reg Fr.III.: 15-266 †
fordert Hz. Albrecht von Bayern-München auf, Hz. Christoph von Bayern-München aus der Haft zu entlassen

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 07 27 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet Hz. Ludwig von Bayern-Landshut auf Klage von Jakob Hausberg, den Jörg Hausberg aus dem Gefängnis zu entlassen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1471 08 03 Regensburg
Kopial

Reg Fr.III.: 15-271
fordert Hz. Sigmund von Bayern (-München) nochmals auf, Hz. Christoph aus der Haft zu entlassen

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 08 06 / ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet dem Erzbischof von Salzburg, Hans Strudel aus dem Gefängnis zu entlassen

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 09 08/ ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg, Sigmund von Argon aus dem Arrest zu entlassen

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 11 09 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

bittet auf Intervention des Prokuratorfiskals Johann Keller den Eb. von Speyer, den Peter Schreyer aus dem Gefängnis zu entlassen

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 11 12 Wien
Literaturbeleg

tadelt die von Gmünd, daß sie den Juden Salomon aus dem Gefängnis entlassen haben, und gebietet ihnen, von der beschlagnahmten Habe des Juden 400 fl rh und die halbe Pön an die beiden Gff. v. Wirtemberg und Zollern zu entrichten und die andere Hälfte der Pön zu treuen Händen an sich zu nehmen

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 56):


Nach oben...