Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 30):
entgegenstehenden

publiziert: Regg.F.III.
 1482 07 14 Wien
Original

Reg Fr.III.: 31-361, 20-281, 33-305
bestätigt Bürgermeistern und Rat der Stadt Hamburg ihr Niederlagsrecht (Elbe) für Getreide, Wein und Bier und widerruft alle dem entgegenstehenden Rechte.

 

unveröffentliche Sammlung
 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Domkapitel Konstanz, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

unveröffentliche Sammlung
 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Bf. Albrecht von Straßburg, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

unveröffentliche Sammlung
 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Mang Marschall zu Hohenreichen, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

unveröffentliche Sammlung
 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Domkapitel Straßburg, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

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 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Mgff. Christoph u. Albrecht von Baden, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

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 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Bf. Friedrich von Augsburg, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

unveröffentliche Sammlung
 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Straßburg, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

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 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Domkapitel Basel, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

unveröffentliche Sammlung
 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Domkapitel Augsburg, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

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 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Münster im Gregoriental, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

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 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Rosheim, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

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 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Türkheim, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

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 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Donauwörth, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

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 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Oberehnheim, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

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 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Kaisersberg, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

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 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Hans von Westerstetten, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

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 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Bf. Otto von Konstanz, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

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 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Buppelin vom Stein, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

unveröffentliche Sammlung
 1488 07 06 Gent, im Lager bei
Literaturbeleg

befiehlt Colmar, binnen 20 Tagen dem Schwäbischen Bund beizutreten, unter gleichzeitiger Aufhebung aller dem etwa entgegenstehenden Bündnisse

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 30):


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