Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 21):
einzugehen

publiziert: Chmel
 1455 04 17 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Chmel: 3338
befiehlt Esslingen, keine Einung ohne Wissen ihrer Schirmer Mgff. Karl u. Bernhard einzugehen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 32-786
dankt Bürgermeister und Rat einer nicht genannten Reichsstadt sowie weiteren nichtgenannten Reichsstädten für die geleistete Hilfe und den Beistand in dem vergangenen Krieg. Da sie allein ihm und dem Reich gewandt und zugehorig seien, befiehlt er ihnen, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als ihren rechten und natürlichen Herrn zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 32-802
wiederholt gegenüber Wimpfen und Windsheim sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-803D
wiederholt gegenüber Rothenburg, (Schwäbisch-)Hall und Heilbronn sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-804D
wiederholt gegenüber Weißenburg und Landau sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-805D
wiederholt gegenüber Speyer sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-806D
wiederholt gegenüber Augsburg, Nördlingen, Dinkelsbühl und (Donau-)Wörth sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-807D
wiederholt gegenüber Esslingen, Bopfingen und Aalen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-808D
wiederholt gegenüber Ulm, Biberach, Pfullendorf, (Schwäbisch-)Gmünd und Giengen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-809D
wiederholt gegenüber Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Kaysersberg, Oberehnheim, Münster im St. Georgiental, Rosheim, Türkheim, und anderen Städten in der Landvogtei Elsass sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-810D
wiederholt gegenüber Konstanz, Ravensburg, Lindau, Überlingen und Buchhorn sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-811D
wiederholt gegenüber Memmingen, Kempten, Kaufbeuren, Isny, Leutkirch und Wangen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-813D
wiederholt gegenüber Aachen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-814D
wiederholt gegenüber Worms sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-815D
wiederholt gegenüber Nürnberg sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-816D
wiederholt gegenüber Regensburg sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-817D
wiederholt gegenüber Basel sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-818D
wiederholt gegenüber Straßburg sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 07 16 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 32-831
verbietet Bf. Wilhelm von Eichstätt Verpflichtungen und Verschreibungen gegen das heilige Reich einzugehen.

 

publiziert: Chmel
 1487 07 10 Nürnberg
Literaturbeleg

Chmel: 8094
erlaubt dem Gotthard von Starhemberg, mit dem Christoph von Liechtenstein einen Waffenstillstand einzugehen

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 21):


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