Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 24):
einzugehen

publiziert: Chmel
 1455 04 17 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Chmel: 3338
befiehlt Esslingen, keine Einung ohne Wissen ihrer Schirmer Mgff. Karl u. Bernhard einzugehen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1462 06 28(keine Ortsangabe)
Kopial

Reg Fr.III.: 38-138
verbietet Schweinfurt, ohne seine Genehmigung Bündnisse einzugehen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 10 04 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 32-786
dankt Bürgermeister und Rat einer nicht genannten Reichsstadt sowie weiteren nichtgenannten Reichsstädten für die geleistete Hilfe und den Beistand in dem vergangenen Krieg. Da sie allein ihm und dem Reich gewandt und zugehorig seien, befiehlt er ihnen, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als ihren rechten und natürlichen Herrn zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 32-802
wiederholt gegenüber Wimpfen und Windsheim sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-803 †
wiederholt gegenüber Rothenburg, (Schwäbisch-)Hall und Heilbronn sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-804 †
wiederholt gegenüber Weißenburg und Landau sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-805 †
wiederholt gegenüber Speyer sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-806 †
wiederholt gegenüber Augsburg, Nördlingen, Dinkelsbühl und (Donau-)Wörth sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-807 †
wiederholt gegenüber Esslingen, Bopfingen und Aalen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-808 †
wiederholt gegenüber Ulm, Biberach, Pfullendorf, (Schwäbisch-)Gmünd und Giengen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-809 †
wiederholt gegenüber Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Kaysersberg, Oberehnheim, Münster im St. Georgiental, Rosheim, Türkheim, und anderen Städten in der Landvogtei Elsass sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-810 †
wiederholt gegenüber Konstanz, Ravensburg, Lindau, Überlingen und Buchhorn sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-811 †
wiederholt gegenüber Memmingen, Kempten, Kaufbeuren, Isny, Leutkirch und Wangen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-813 †
wiederholt gegenüber Aachen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-814 †
wiederholt gegenüber Worms sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-815 †
wiederholt gegenüber Nürnberg sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-816 †
wiederholt gegenüber Regensburg sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-817 †
wiederholt gegenüber Basel sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-818 †
wiederholt gegenüber Straßburg sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 07 16 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 32-831
verbietet Bf. Wilhelm von Eichstätt Verpflichtungen und Verschreibungen gegen das heilige Reich einzugehen.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 24):


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