Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

Suche

Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 11 (von 11):
einnehmen

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1445 06 14 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 14-307
Chmel: 1926
quittiert Nürnberg 1000 fl. Stadtsteuer für 1445, die Lukas Kemnater in seinem Namen einnehmen soll

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1451 11 07 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 26-520
Chmel: 2731
antwortet den Landleuten des Fürstentums Österreich auf ihr Ersuchen, Kg. Ladislaus seinen Sitz in der Stadt Wien einnehmen zu lassen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1466 06 24 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

teilt Landschaft ob der Enns mit, daß er den Anschlag von Johann Rohrbacher u. a. einnehmen lasse

 

publiziert: Chmel
 1469 08 19 Graz
Literaturbeleg

Chmel: 5663
Richter und Rath zu Bruck an der Mur sollen sich die 200 Gulden ungr. und Ducaten, die sie zur Aushaltung der Söldner hergeliehen haben, von der Stadtsteuer und den Renten, die sie für den Kaiser einnehmen, abziehen.

 

publiziert: Chmel
 1470 08 22 Graz
Literaturbeleg

Chmel: 6098
Hanns Gundlach, Silberkamrer, soll von den Renten zu Gmunden ("die er mitsamt Janen Wernstorffer, Amtmann daselbst einnehmen wird und zu ihm geordent ist") sich selbst 68 Pfund Pfennige zahlen, für Sold (einen Theil).

 

publiziert: Regg.F.III.
 1474 08 16(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

Reg Fr.III.: 26-674
befiehlt Kf. Albrecht von Brandenburg, das Schloß Seeberg durch seine Hauptleute einnehmen zu lassen

 

unveröffentliche Sammlung
 1486 11 07 Köln
Literaturbeleg

schreibt Dr. Johann Kaufmann wegen Geld, das er von Straßburg einnehmen soll

 

publiziert: Chmel
 1487 06 21 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 8069
bewilligt dem Erzbischof Hermann zu Köln auf seine Beschwerung, dass der ihm zu Lynnz zu nehmen bewilligte neue Zoll umfahren werde, dass er, seine Nachkommen und das Stift, hinfür von allen Weinen und andern Waaren, so durch das Amt von Nurberch, das ihm und dem Stift Köln zugehört, oder in einer Meile Weges neben demselben Amt geführt werden, von einem jeden vor solchen Weinen und Waaren gespannten Pferd 6 Weisspfenning einnehmen, und die Zölle, so sie heben ode rüberkommen werden, von einem Ende an das andere legen mögen.

 

publiziert: Chmel
 1487 10 01 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 8160
bevollmächtigt die Brüder Georg, Ulrich und Haug Grafen zu Werdenberg, dass sie die Herrschaft Messkirch (welche dem wegen Verleumdung des Kaisers beym Erzherzoge Sigmund und hierdruch begangenen Criminis laesae Majestatis dem Kaiser mit Leib und Gut verfallenen Hanns Wernher von Zymern gehörig ist) zu kaiserlichen und des Reichs Händen einnehmen etc. mögen.

 

publiziert: Chmel
 1487 12 13 Nürnberg
Original

Chmel: 8192
gibt der Stadt Pfullendorf die Freyheit, dass sie von allem unter ihrem Gerichtszwang gelegenen Hab und Gut der aus Pfullendorf an andere Ende ziehenden Personen den zehnten Pfennig zur Nachsteuer einnehmen möge.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1492 10 24 Linz
Original

Reg Fr.III.: 16-224
Chmel: 8862
erlaubt, dass Adolph und Magnus, Gebrüder, Fürsten zu Anhalt, Grafen zu Askanien (deren erster aus Mangel genügsamen fürstlichen Einkommens sich in den geistlichen Stand begeben und Magnus es vielleicht auch thun möchte) die Rechte, Nutzen und Gülten, so viel deren ihres Theils an dem Fürstenthum Anhalt und der Grafschaft Askanien, von weil. Adolphen, ihrem Vater, erblich auf sie gekommen oder ihnen künftig durch Erbschaft oder anders anfallen möchten, ihr Lebenlang einnehmen mögen und sie daran kein Recht, Statut, Gewohnheit etc. verhindern soll.

 

Fundstellen 1 bis 11 (von 11):


Nach oben...