Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):
eigen

publiziert: Chmel
 1442 07 28 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0805
verleiht dem Ulrich von Ratzenhausen die Burg zu dem Steine, zwey Höfe zu Ottenrode "mir irn zugehörde, item ain zehende zu Obern Ehenheim den man sprichet der Fridel zehende geet von dem alten eigen item ain drittail an der oden burch zu Kunigsberch."

 

publiziert: Chmel
 1446 12 16 Wien
Reichsregister

Chmel: 2206
erlaubt, dass Wiprecht von Helmstatt, Amtmann am Bruchrein, im Städtlein Weybstatt (welches dem Reiche eigen gehört, jedoch dem Bischof und Stifte von Speyer versetzt, von diesen aber dem gedachten Wiprecht verpfändet wurde) eine Mühle nach Rath des Gerichts und der Inwohner zu Weybstat bauen mag, die Baukosten aber sollen, wenn die Lösung geschieht, ihm und seinen Erben, mitsammt dem Hauptgeld wiedergegeben werden.

 

publiziert: Chmel
 1453 01 12 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 3005
gibt den Gebrüdern Hugo und Ulrich und ihrem Vetter Wilhelm Grafen von Montfort die Freyheit, dass Niemand ihre eigen Leute, Alterleute noch Vogtleute ohne Einwilligung der Grafen zu Bürgern aufnehmen, noch sonst entfremden soll.

 

publiziert: Chmel
 1470 11 13 Graz
Original

Chmel: 6132
bestätigt dem Bernhard von Ratperg, welchem er, als Röm. König noch, die beyden Dörfer Bamnach und Reinwiler im Breisgau gelegen als Reichslehen verliehen hatte, auch die dazu gehörige Wildbahn nebst Erlaubniss für seine Unterthanen, ihr eigen Gut durchführen zu dürfen, nachdem er darin über Irrung von Andern geklagt.

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 10 09 /ca(keine Ortsangabe)
Kopial

bestimmt, daß der vom Reich zu Lehen gehende Zehnte zu Oberpleichfeld, den Hans und Erhard Fleck innehaben, hinfür ewig zur Frühmesse zu Herelheim gehören und eigen sein soll.

 

publiziert: Chmel
 1487 02 06 Speyer
Reichsregister

Chmel: 7922
gibt der Stadt Burbach die Vergünstigung, die dem Kloster Hirschau vom Reiche verpfändete Reichsvogtey zu Burbach wieder zu des Reichs Händen um ihr eigen Gut lösen und zu Aufbringung des hierzu nöthigen Geldes ihre eigenen Güter versetzen zu dürfen.

 

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):


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