Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 17 (von 17):
dürfe

publiziert: Chmel
 1440 05 03 Wien
Literaturbeleg

Chmel: 0025
befiehlt Wolfgang Reuter, Rudolf von Starhemberg innerhalb von 14 Tagen zu befriedigen, andernfalls dürfe sich dieser selbst klaglos halten

 

unveröffentliche Sammlung
 1442 11 15 Basel
Kopial

gibt dem Bischof Friedrich von Basel die Freiheit, daß Niemand des Bischofs oder der Stift Lehenleute, Diener, Räte, Hofgesinde, Städte, Schlösser, Dörfer u. s. w. vor einem andern Gerichte belangen dürfe als vor dem Bischof oder dem Gericht ihres Wohnortes

 

unveröffentliche Sammlung
 1448 07 08 Graz
Literaturbeleg

erklärt, daß niemand in Graz seinen Eigenbau- und Kaufwein feilbieten dürfe

 

publiziert: Regg.F.III.
 1450 10 02 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 19-32
erklärt nach Beilegung des Krieges zwischen Mgf. Brandenburg und Nürnberg, daß niemand etwas gg. Nürnberg unternehmen dürfe

 

unveröffentliche Sammlung
 1463 05 10 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

gibt Kl. Rottenmann die Gnade, daß niemand in der Rottenmanner usw. Pfarre Erze schürfen dürfe

 

publiziert: Chmel
 1464 06 18 Wiener Neustadt
Kopial

Chmel: 4077
stellt fest, daß jedermann des Reichs Straßen von und nach Nürnberg ungehindert benutzen dürfe

 

publiziert: Chmel
 1464 06 18 Wiener Neustadt
Original

Chmel: 4077
stellt fest, daß jedermann des Reichs Straßen von und nach Nürnberg ungehindert benutzen dürfe

 

unveröffentliche Sammlung
 1466 03 05 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

nimmt Ursula, Gemahlin des Leutold von Stubenberg, seines Rates Hausfrau, und ihre Kinder und Besitz in seinen Schutz und befiehlt, jede Klage gegen diese dürfe nur vor ihm verhandelt werden

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 08 20 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erklärt bezüglich der beschlagnahmten Güter des Jörg Schwab, dass diese nicht verkauft werden dürfen, aber Nutzen daraus gezogen werden dürfe

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 08 26 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

versichert Konrad Koppenwalder aus Regensburg, dass er für zwei Jahre für seine Schulden nicht haftbar gemacht werden dürfe

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 01 24/vor unbekannt
Deperditum

habe ein Mandat geschickt, dass der Schultheiß des Grafen Otto von Henneberg gleich wie der andere Schultheiß an der Seite des Officials sitzen dürfe und den Send [kirchliches Gericht] halten dürfe, wie Paul Narb, Amtmann zu Ascha, Anwalt des Grafen Otto von Henneberg, aufgrund des Protests von Konrad von Hutten gegen diese Sitzordnung mitteilt.

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 08 03/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

hebt die Säumnis von 4 Tagen auf, die Eberhard von Mühlhofen bei Verkündigung einer Ladung gebrochen hat, und er danach seine Appellation durchführen dürfe

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 08 13/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt ein Mandat zugunsten des Abtes von Reichenau, dass niemand auf dem Auersee mit der Angel fischen dürfe

 

publiziert: Chmel
 1480 09 19 Wien
Literaturbeleg

Chmel: 7406
bestimmt, daß Jörg von Starhemberg von Rüdiger von Starhemberg an ihn gekommene Lehen erst in zwei Jahren annehmen dürfe

 

publiziert: Chmel
 1488 01 17 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8211
bewilligt, dass Wernher Ehinger in seinem Dorfe Newnhawsen ein Gericht über alle Händel, Malefiz ausgenommen, machen dürfe.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1489 09 20 Villach
Kopial

Reg Fr.III.: 29-244
befiehlt den Pflegern und Amtleuten in Krain, daß bei Handel mit Vieh, Wein usw. niemand ein Verkaufsrecht zukommen dürfe

 

publiziert: Chmel
 1489 11 15 Linz
Reichsregister

Chmel: 8467
Wappenbrief und Nobilitierung erhebt die Salome, Ulrich Litschers und der Dorothea Breisacherin, Marquard Breisachers Schwester, Tochter zur Freyfrau, mit der Bewilligung, dass sie die Wappen der Breisacher und Litscher führen dürfe

 

Fundstellen 1 bis 17 (von 17):


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