Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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unveröffentliche Sammlung
 1472 01 24/vor unbekannt
Deperditum

habe ein Mandat geschickt, dass der Schultheiß des Grafen Otto von Henneberg gleich wie der andere Schultheiß an der Seite des Officials sitzen dürfe und den Send [kirchliches Gericht] halten dürfe, wie Paul Narb, Amtmann zu Ascha, Anwalt des Grafen Otto von Henneberg, aufgrund des Protests von Konrad von Hutten gegen diese Sitzordnung mitteilt.
Archiv:Würzburg-Staatsarchiv