Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 15 (von 15):
dritten

publiziert: Regg.F.III.
 1442 08 18 Frankfurt
Original

Reg Fr.III.: 14-155
ermahnt Bürgermeister und Rat zu Halberstadt, ihre Judenschaft zur Zahlung des ihm bei seiner Thronbesteigung gebührenden "dritten Pfennigs" anzuhalten

 

publiziert: Chmel
 1444 09 25 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 1758
bevollmächtigt den Sebald Beheim und Heinrich Herwart, mit der Judenschaft zu Bamberg, Forchheim und Schweinfurt übereinzukommen wegen des dritten Pfennigs von allem ihrem Gute, den sie ihm (dem König) nach seiner Krönung zu Achen zu geben pflichtig ist.

 

publiziert: Chmel
 1452 12 16 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2974
überlässt sein Recht auf den dritten Pfennig, so ihm die Judenschaft in Schlesien (die von Schweidnitz und Jauer ausgenommen) nach der kaiserlichen Krönung schulding ist zu geben, dem Herzog Wlodko von Schlesien, Herrn zu Gross-Glogau.

 

publiziert: Chmel
 1453 Graz
Reichsregister

Chmel: 3091
quittiert die in Herzogs Sigmund Ländern an der Etsch und im Innthal wohnende Judenschaft über den dritten Pfennig alles ihres Gutes, als schuldigen Beytrag bey Gelegenheit der kaiserlichen Krönung.

 

publiziert: Chmel
 1454 01 23 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 3155
quittiert den Gumpel, Juden von Haßfurt, für sich, sein Weib, seine Kinder und seine "gebrotknecht und kammerknecht" über den bezahlten dritten Pfennig bey Gelegenheit der Kaiser-Krönung.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1454 04 22 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 10-109
Chmel: 3179
spricht die Stadt Mühlhausen, welche ihm statt ihrer jetzt zu zahlen unvermögenden Judenschaft den zur Kaiser-Krönung schuldigen dritten Pfennig per 1000 fl. Rhein. ausgerichtet hat, von der Klage des kaiserl. Kammerprokuratorfiskal, dass sie die gedachte Judenschaft mit unbilliger Steuer beschwert haben soll, los, und erlaubt ihr, diese 1000 fl. Rhein. innerhalb 5 Jahren von der Judenschaft wieder einzubringen, soll aber dann den kaiserl. Quittbrief, den sie in Händen hat, alsdann derselbenübergaben.

 

publiziert: Chmel
 1454 06 04 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 3206
erlässt, auf Bitte des Herzogs Otto von Bayern, Pfalzgrafen bey Rhein, den in des Herzogs Landes gesessenen Juden, worunter Sabol zum Newnmarg und Seligman zu der Freyenstat, den dritten Pfennig ihrer Habe, den sie wegen der kaiserl. Krönung hätten entrichten sollen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1455 06 10 Wiener Neustadt
Kopial

erläßt auf Bitten Pfalzgf. Ottos dessen Juden Sawel zu Neumarkt und Seligmann zu Freistadt die Zahlung des dritten Pfennigs

 

publiziert: Chmel
 1468 01 22 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 5328
Wappenbrief erlaubt dem Ulrich Gembsensteiner, der früher Pachzelt hiess, den Nahmen Gembsensteiner künftig zu führen und verleiht ihm ein Wapen.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1469 12 27 Wien
Original

Reg Fr.III.: 22-290
belehnt den Peter Fleischhacker, Bürger zu Murau, mit dem dritten Teil auf zwei Joch Ackern unter Murau, die ihm Christoph Drenger, gesessen zu Ingelsall, Paul am Marbach, dessen Bruder, und Ruprecht, Peters Sohn, am Mauthaus zu Murau, verkauft haben

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 04 06 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

stellt Winrich Hofwart von Kirchheim, seinem Vater und seinen Brüdern Hans und Ludwig einen Lehenbrief über den dritten Teil des Schlosses Hohemburg aus

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 10 14/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt Heinrich Urdemann, Dekan zu St. Andreas zu Köln, eine Kommission mit dem dritten Fatal im Streit zwischen Grede, Witwe von Adolf von der Borch, und Peter Kannengießer

 

publiziert: Chmel
 1488 02 13 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8237
bestätigt dem Conrad Rot, Bürger zu Ulm, das Herkommen und die Gewohnheit in seinen Dörfern Holczswang, Ruttin und Flymingen, dass die Richter und Urteilsprecher daselbst für die "grossen Frevel 10 Pfund, den andern 3 Pfund Häller, den dritten 30 Schilling und für den vierten Frevel 10 Schilling und das Unrecht 3 Schilling mit Recht sprechen und erkennen."

 

publiziert: Regg.F.III.
 1488 06 23 Gent, im Feld bei
Deperditum

Reg Fr.III.: 20-309 †
belehnt die Mgff. Sigmund und Friedrich von Brandenburg mit dem dritten Teil der Grafschaft Oettingen

 

publiziert: Chmel
 1489 03 21 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8396
verordnet, dass der Grafen zu Werdenberg Richter an ihrem Landgericht zum Heiligen-Berg, wenn er aus was immer für einer Ursache aufsteht, wieder niedersitzen und weiter denselben Tag und so fern es nöthig, den andern und dritten Tag im Rechte procediren mag.

 

Fundstellen 1 bis 15 (von 15):


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