Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 5 (von 5):
denn

publiziert: Chmel
 1442 07 21 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0764
befreyt die Judenschaft zu Frankfurt von aller Schatzsteuer auf fünf Jahre, es wäre denn, dass er (der Römische König) in dieser Zeit Kaiser würde, da sie sich mit ihm abgefunden hat, "von solicher stewr und erung wegen die sie uns zu geben nach emphahung unser kuniglichen crone pflichtig sind.".

 

publiziert: Chmel
 1442 12 05 Feldkirch
Reichsregister

Chmel: 1274
gibt den zum Reichshofe Lustenau gehörigen Leuten einen Bestätigungsbrief, dass sie Niemand pfänden darf, es sey denn der Steuer halben, die sie dem Reiche jährlich geben sollen.

 

publiziert: Chmel
 1473 08 18 Straßburg
Reichsregister

Chmel: 6774
verleiht dem Friedrich Sturm für sich und Hanns Sturm, denn Philipp und Hanns Sturm, weil. Claus Sturms hinterlassene Söhne und für noch einen Hanns Sturm 40 Mark Silber, wofür sie 4 Mark Silber Zins von der Steuer zu Offemburg haben sollen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 01 11 Andernach
Literaturbeleg

teilt Kf. Albrecht Achilles mit, der Kg. v. Frankreich finde Gefallen an vorgeschlagenem Bündnis; frz. Heer rückt in die Champagne; Kg. v. Dänemark will Frieden vermitteln; will frz. Botschaft nicht vor Eintreffen des Kf. u. des Kg. Christian abfertigen; will die Eidgenossen auffordern, ein Heer hinabzusenden, denn hier werde der ganze Krieg entschieden

 

unveröffentliche Sammlung
 1487 04 26 [Nürnberg]
Deperditum

erteilt der Stadt Würzburg, die sich noch immer in Acht und Aberacht befindet, Absolution. Urkunde war besiegelt.\\[W9]\\Kommentar: Diese erste am 26. April ausgestellte Urkunde ist offenbar verloren. Die im Stadtarchiv vorhandene Urkunde U 45, mit welcher die Stadt aus der seit dem 16.08.1449 aufgrund des Streits mit Jacob Püttrich bestehenden Acht und Aberacht entlassen wird und sich keinen fremden Gerichten verantworten muss, ist vermutlich auf den 26. April zurückdatiert worden, denn die erste "untugliche" Urkunde wurde im Austausch zurückgegeben. Für diesen Austausch war offenbar der Nachweis der gütlichen Einigung der Stadt Würzburg mit Gamereth Püttrich nötig, denn gleichzeitig mit der ersten Urkunde wird dem Gesandten der Stadt in Nürnberg, Konrad Geckenheim, auch eine Kopie des Vertrages zwischen Stadt und Gamereth Püttrich [gütliche Einigung mit Abfindung Püttrichs erfolgte 1480 siehe Ratsbuch Nr. 5, Bericht des Stadtschreibers] als Verhandlungsgrundlage ausgehändigt.

 

Fundstellen 1 bis 5 (von 5):


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