Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 5 (von 5):
denjenigen

unveröffentliche Sammlung
 1447 12 12 Wiener Neustadt
Kopial

gebietet allen Fürsten Herren und Städten, keinen zu geleiten, der nach Basel zu denjenigen, so vom Concil noch dort seien, sich begebe auch keine Gebote, Bullen, usw., so von diesen ausgehen möchten, zu achten

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 03 25 - 04 18(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-759D
erteilt denjenigen, die sich Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt Wien nennen, für ihr Kommen vor sein Gericht sicheres Geleit für 16 Personen und ihre Pferde.

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 05 12 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet zugunsten von Johanna von Bollweiler all denjenigen, die ihr Zinsen geben, Peter von Ringkenbach keine Zinsen zu geben, sondern diese bis zur Klärung der Streitsache bei Bürgermeister und Rat von Breisach zu hinterlegen

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 10 28/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

stellt einen Geleitbrief für denjenigen aus, den das Domkapitel zu Köln und die Landschaft am 28. Oktober zu dem Tag zwischen ihnen und Eb. Ruprecht zu Köln schicken werden

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 03 22/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt der Stadt Weissenburg im Elsass, wenn jemand vorhabe, etwas gegen das Kloster Weissenburg vorzunehmen, denjenigen nicht hereinzulassen

 

Fundstellen 1 bis 5 (von 5):


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