Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 26):
darf

unveröffentliche Sammlung
 1436 03 09 Wiener Neustadt
Original

bestimmt, dass der Pfleger bzw. Burggraf zu Landskron nur in dem von der Feste Landskron aus sichtbaren Teil des Ossiacher Sees fischen darf

 

unveröffentliche Sammlung
 1439 09 12 Hall in Tirol
Literaturbeleg

bestätigt der Stadt Hall in Tirol, daß niemand ohne Zustimmung der Stadt zwischen Innsbruck und Terfens sowie Innsbruck, Amras, Aldrans und Kolsaß ein Gewerbe, Handel, Taverne usw. betreiben darf

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1440 05 17 Wien
Original

Reg Fr.III.: 14-18
Chmel: 0037
bestätigt, daß niemand die von Nürnberg vor das Landgericht des Burggraftums Nürnberg, die Landgerichte zu Bayern und Franken oder andere Landgerichte laden darf

 

unveröffentliche Sammlung
 1442 07 25 Frankfurt
Literaturbeleg

hat Eberhard Truchseß v. Waldburg seine Herrschaft Scheer und Friedberg mit allem Zubehör pfandweise innezuhaben erlaubt; dieser darf nun alle dem Haus Österreich zugehörigen Stücke, Gülten und Güter für sich einlösen oder sie notfalls in Besitz zu nehmen, damit dem Haus Österreich keine Rechte verloren gehen

 

publiziert: Chmel
 1442 08 26 Straßburg
Literaturbeleg

Chmel: 1035
bestätigt den Gebrüdern von Lichtenberg das Privileg Sigmunds, daß man ihre Leute ohne ihren Willen nicht zu Bürgern aufnehmen darf

 

publiziert: Chmel
 1442 12 05 Feldkirch
Reichsregister

Chmel: 1274
gibt den zum Reichshofe Lustenau gehörigen Leuten einen Bestätigungsbrief, dass sie Niemand pfänden darf, es sey denn der Steuer halben, die sie dem Reiche jährlich geben sollen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1443 11 04 Wien
Literaturbeleg

bewilligt im Namen Kg. Ladislaus, daß Achaz Reuter dem Veit Wulwanger eine Hufe zu Freiling, Steinakircher Pfarre, vermachen darf

 

publiziert: Regg.F.III.
 1444 09 03 Nürnberg
Kopial

Reg Fr.III.: 23-28
verspricht zus. mit Hzz. Albrecht und Sigmund von Österreich dem Gf. Ulrich von Württemberg, daß er die Herrschaft Rottenburg mit Horb, Schönberg und Binsdorff von den Reichsstädten auslösen darf, wenn sie die ihnen geliehenen 10000 fl. nicht in Jahresfrist zurückzahlen; 2 Vidd. von 1462 und 1480

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 10 05 Graz
Literaturbeleg

erlaubt Michael Hammerschmid, Bürger zu Leuben, dass er Erz bei Leuben fördern und Nutzen darf

 

unveröffentliche Sammlung
 1463 03 09 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

bewilligt dem Christoph Ungnad, dass er nur vor dem Kaiser vor Gericht gerufen werden darf

 

unveröffentliche Sammlung
 1463 03 09 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

bewilligt dem Georg Ungnad, dass er nur vor dem Kaiser vor Gericht gerufen werden darf

 

publiziert: Chmel
 1463 03 21 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Chmel: 3974
bestimmt, daß von Urteilen des Stadtgerichts zu Nördlingen an niemanden außer ihm appelliert werden darf

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1464 06 23 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 37-352
Chmel: 4083
gewährt Stadt Nürnberg das Privileg, dass gegen ihre Urteile nur an das Kammergericht appelliert werden darf

 

unveröffentliche Sammlung
 1464 10 04 Wiener Neustadt
Original

befiehlt, daß die Witwe des Draunsteiners das Geschäft ihres Mannes weiter führen darf und der Besitz des Hauses ins Grundbuch eingetragen werden soll

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 03 20 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

beurkundet, dass die Messerer zu Wels das Schild Neu Österreichs auf ihre Arbeiten zu schlagen und befiehlt, dass sich kein Messerer im Kreis von zwei Meilen außerhalb der Stadt Wels niederlassen darf

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1471 07 03 Regensburg
Kopial

Reg Fr.III.: 1-94, 2-127
Chmel: 6250
bestimmt, daß Privileg für Kl. Kempten Rechte der Stadt nicht beeinträchtigen darf

 

publiziert: Chmel
 1472 11 09 Graz
Reichsregister

Chmel: 6618
verleiht dem Wilhelm von Bernhausen das Burgstal zu Herglingen mitsammt dem Bauhofe und die 2 Theile des Wassers der Lautter (vormahls Lehen des Burkhard von Freiberg, genannt vom Bach), auch darf er seine Hausfrau darauf verweisen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 08 21 -26/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

übergibt Hz. Ludwig IX. von Bayern-Landshut ein Indult, nach dem Kanzler Rudolf Alber sich von nun an Rudolf Alberger nennen darf

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 07 06/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

teil sein Einverständnis mit, dass Jakob Bayreuth sein Haus in Esslingen bauen darf

 

unveröffentliche Sammlung
 1479 09 20 Graz
Literaturbeleg

erteilt Frauenkloster zu Graz die Gnade, daß niemand an ihrem Kloster etwas abbrechen oder vernichten darf

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 26):


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