Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):
bewilligte

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1444 10 14 Regensburg
Original

Reg Fr.III.: 25-42
Chmel: 1863
Kg.F. erklärt, dass die dem Eb. von Trier bewilligte Erhöhung des Rheinzolls bei Engers dem Eb. von Mainz und seinem Stift keinerlei Schaden bringen soll

 

unveröffentliche Sammlung
 1455 12 24 Graz
Original

benachrichtigt alle Hauptleute, Pfleger, Burgrafen, Bürgermeister, Landrichter, Richter, Hansgrafen, Bürger und Gemeinden sowie Untertanen, dass das das Stift Rein das von ihm bewilligte Weinkontingent von 40 "Sem" Wein oder Most die Straßen nach Rottenmann und durch das Ennstal in das Oberland führen und verkaufen könne.

 

unveröffentliche Sammlung
 1460 02 21 Wien
Literaturbeleg

erneuert dem Bettelorden St. Augustin in Wien von Hz. Albrecht bewilligte Gabe aus dem Ungeld zu Wien

 

publiziert: Chmel
 1472 06 11 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 6575
bestätigt denselben von Andlau einen von ihm als Römischen König gegebenen Privilegienbrief, Dat. Ensisheim, 6. September 1442, worin er einen Zoll und einen Ungelt zu Anndelo bewilligte (Regg. N. 1095), und dehnet dieses ihr Privilegium auch auf ihre zwey Dörfer Itelsweiler und Thubolczheim aus.

 

unveröffentliche Sammlung
 1478 05 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt allen Mautnern etc., die für das Kloster Schlierbach jährlich bewilligte Salzmenge von Hallein für 1477 und 1478 mautfrei einführen zu lassen.

 

publiziert: Chmel
 1487 06 21 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 8069
bewilligt dem Erzbischof Hermann zu Köln auf seine Beschwerung, dass der ihm zu Lynnz zu nehmen bewilligte neue Zoll umfahren werde, dass er, seine Nachkommen und das Stift, hinfür von allen Weinen und andern Waaren, so durch das Amt von Nurberch, das ihm und dem Stift Köln zugehört, oder in einer Meile Weges neben demselben Amt geführt werden, von einem jeden vor solchen Weinen und Waaren gespannten Pferd 6 Weisspfenning einnehmen, und die Zölle, so sie heben ode rüberkommen werden, von einem Ende an das andere legen mögen.

 

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):


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