Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 3 (von 3):
beweisen

publiziert: Chmel
 1452 05 15 Ferrara
Reichsregister

Chmel: 2858
erlaubt Ulrich, dem jüngern Grafen von Matsch, auf ein Jahr seinem Unterrichter in den Gerichten zu Schiers, Sewis und Castels im Prettengau den Blutbann zu empfehlen, bis dorthin soll er seine Gerechtigkeit darauf urkundlich beweisen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1466 07 16 Wiener Neustadt
Kopial

gebietet Stefan Usmer, dem Rat zu Nürnberg in Sachen seiner Klage gg. Wilhelm Löffelholz u. dessen Knecht Ludwig, nach Inhalt der städtischen Freiheiten, Gehorsam zu beweisen oder sich gütlich mit ihm zu vertragen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1474 10 09 Würzburg
Original

Reg Fr.III.: 32-943
beglaubigt bei Kf. Albrecht von Brandenburg Michael von Schwarzenberg, der Albrecht über etliche den Kg. (Ludwig IX.) von Frankreich betreffende Sachen unterrichten werde, von denen Albrecht schon Kenntnis, er (K.F.) aber erst heute erfahren habe. Er zweifele nicht daran, dass Albrecht in diesen Dingen im Interesse des heiligen Reiches und anndern zugewannden deutscher nacion sich zum furderlichsten und besten beweisen werde.

 

Fundstellen 1 bis 3 (von 3):


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