Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 4 (von 4):
betrifft

unveröffentliche Sammlung
 1471 07 29 /ca(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

richtet ein Mandat an Zunftmeister und Gemeinde von Memmingen, das von der römischen Kanzlei am gen. Tag gratis expediert wird, weil es eine Fiskalsache betrifft

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 07 29 /ca(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

richtet ein Mandat an Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Memmingen, das von der römischen Kanzlei am gen. Tag gratis expediert wird, weil es eine Fiskalsache betrifft

 

publiziert: Regg.F.III.
 1482 07 14 Wien
Original

Reg Fr.III.: 31-362, 33-306
erlaubt der Stadt Hamburg Vorgehen gegen Räuber (betrifft auch Strandgut).

 

publiziert: Chmel
 1487 04 24 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 8005
erlaubt dem Melchior von Neuneck, Landcomthur des deutschen Ordens in der Balley Franken, seinen Nachfolgern und dem Orden, dass sie in ihrem Dorfe Bollingen ein Gericht (so das Leben oder Malefiz nicht betrifft) aufrichten mögen, dazu auch die Armleut und Hintersessen des deutschen Hauses zu Ulm gehören sollen.

 

Fundstellen 1 bis 4 (von 4):


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