Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 11 (von 11):
belangen

unveröffentliche Sammlung
 1442 11 15 Basel
Kopial

gibt dem Bischof Friedrich von Basel die Freiheit, daß Niemand des Bischofs oder der Stift Lehenleute, Diener, Räte, Hofgesinde, Städte, Schlösser, Dörfer u. s. w. vor einem andern Gerichte belangen dürfe als vor dem Bischof oder dem Gericht ihres Wohnortes

 

unveröffentliche Sammlung
 1443 06 27(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt Richter zu Eisenerz, Holden des Kl. Göss wegen Steuerverweigerung zu belangen

 

unveröffentliche Sammlung
 1444 02 04 Laibach
Literaturbeleg

befiehlt Hans Judel, Bürger zu Voitsberg, die Kinder des Felix von Voitsberg wegen einer Steuerforderung nicht länger zu belangen

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1445 06 21 o. O.
Kopial

Reg Fr.III.: 26-148
Chmel: 1929
verspricht, seine vier Abgesandten, die mit Mähren Frieden geschlossen haben, nicht zu belangen

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 10 21 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

erlaubt Frankfurt, Fremde in Zeiten der Messen gerichtlich zu belangen

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 12 21/ca. Aachen?
Literaturbeleg

befiehlt Bf. Ludwig von Lüttich die Aachner, die nach Willen des Kaisers einen geistlichen Gefangenen freigelassen haben, nicht zu belangen

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 07 28/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt Peter Herr von Hohenhewen eine Inhibition, Gf. Wilhelm VIII. von Montfort wegen eines Vermächtnisses aus Zürich nicht gerichtlich zu belangen

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 07 28/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt der Stadt Zürich eine Inhibition, Gf. Wilhelm VIII. von Montfort wegen eines Vermächtnisses aus Zürich nicht gerichtlich zu belangen

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 12 02 Linz
Kopial

schreibt an Gf. Eberhard d. Ä. von Sonnenberg, dem sein Vetter Hz. Sigmund von Österreich eine Summe Geld schuldet, die er aber der sweren lewff halben gegenwärtig nicht zurückzahlen kann, weshalb F. ihm gebietet, die Schuld ein Jahr lang stehen zu lassen und Sigmund deswegen nicht zu belangen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1489 02 25 Innsbruck
Literaturbeleg

befiehlt den Einnehmern der Steuern, die Landleute der Grafschaft Cilli nicht weiter zu belangen

 

unveröffentliche Sammlung
 1489 04 08 Innsbruck
Kopial

gebietet Veit Truchseß, Dompropst zu Bamberg, die Bürger zu Nürnberg, welche ihn in seinem Gerichtszwang und Obrigkeit zu Schweinau Eintrag getan haben sollen, nicht weiter vor sein geistliches Gericht zu ziehen, sondern sie vor des Reiches Richter in Nürnberg zu belangen

 

Fundstellen 1 bis 11 (von 11):


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