Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
Fundstellen
1 bis 7 (von 7):
befindet
| publiziert: Chmel |
1441 01 27 | Wiener Neustadt |
Reichsregister
Chmel: 0212 |
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befiehlt der Stadt Ulm, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Ulm befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Ulm zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll. |
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| publiziert: Chmel |
1441 01 27 | Wiener Neustadt |
Reichsregister
Chmel: 0213 |
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befiehlt der Stadt Augsburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Augsburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Augsburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll. |
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| publiziert: Chmel |
1441 01 27 | Wiener Neustadt |
Reichsregister
Chmel: 0213 |
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befiehlt der Stadt Straßburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Straßburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Straßburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll. |
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| publiziert: Chmel |
1441 01 27 | Wiener Neustadt |
Reichsregister
Chmel: 0213 |
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befiehlt der Stadt Nürnberg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Nürnberg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Nürnberg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1457 08 11 | (keine Ortsangabe) |
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K. F. hebt jegliche Acht, in der sich die Stadt Mainz wegen einer Person befindet, namentlich die Acht wegen Ort Gelthus für zwei Jahre auf |
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| unveröffentliche Sammlung |
1473 07 23/ca. | (keine Ortsangabe) |
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befiehlt Bf. Matthias von Speyer, etliche Güter, deretwegen Agathe, geb. von Neuhausen, Witwe von Peter von Talheim, sich im Streit mit Simon von Talheim befindet, zu beschlagnahmen, bis die Angelegenheit ausgetragen ist |
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| unveröffentliche Sammlung |
1487 04 26 | [Nürnberg] |
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erteilt der Stadt Würzburg, die sich noch immer in Acht und Aberacht befindet, Absolution. Urkunde war besiegelt.\\[W9]\\Kommentar: Diese erste am 26. April ausgestellte Urkunde ist offenbar verloren. Die im Stadtarchiv vorhandene Urkunde U 45, mit welcher die Stadt aus der seit dem 16.08.1449 aufgrund des Streits mit Jacob Püttrich bestehenden Acht und Aberacht entlassen wird und sich keinen fremden Gerichten verantworten muss, ist vermutlich auf den 26. April zurückdatiert worden, denn die erste "untugliche" Urkunde wurde im Austausch zurückgegeben. Für diesen Austausch war offenbar der Nachweis der gütlichen Einigung der Stadt Würzburg mit Gamereth Püttrich nötig, denn gleichzeitig mit der ersten Urkunde wird dem Gesandten der Stadt in Nürnberg, Konrad Geckenheim, auch eine Kopie des Vertrages zwischen Stadt und Gamereth Püttrich [gütliche Einigung mit Abfindung Püttrichs erfolgte 1480 siehe Ratsbuch Nr. 5, Bericht des Stadtschreibers] als Verhandlungsgrundlage ausgehändigt. |
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Fundstellen
1 bis 7 (von 7):
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