Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):
beeidigen

unveröffentliche Sammlung
 1458 10 27 Wien
Original

teilt den Städten Krems und Stein mit, daß er auf die Weinausfuhr eine Steuer gelegt habe und ordnet an, daß einige Bürger und ein Schreiber diese Steuer in Krems und Stein einheben; diese Funktionäre sind zu beeidigen.

 

publiziert: Chmel
 1489 11 07 Linz
Reichsregister

Chmel: 8475
erlaubt und verordnet, dass sein Kammerprokuratorfiskal Heinrich Martin in kaiserl. und Reichs-Geschäften einen oder mehrere Boten aufnehmen, sie beeidigen und ihnen kaiserliche Briefe unter kaiserl. Büchse an die Ende, dahin sie lauten, zu verkünden und zu überantworten befehlen mag, welche Verkündigung und Ueberantwortung kräftig seyn und am kaiserl. Kammergerichte darauf procedirt und gehandelt werden soll.

 

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):


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