Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
Fundstellen
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ausführl
| publiziert: Regg.F.III. / Chmel |
1441 02 06 | o.O. |
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erteilt den Städten Kulm und Thorn das Recht, sich mit andern Städten, auch Rittern und Knechten, zum Schutz ihrer Privilegien zu verbinden, so jedoch, daß sie dem Deutschen Orden alles tun, was sie ihm von Rechts wegen zu tun schuldig sind |
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