Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):
aufhalten

publiziert: Chmel
 1440 05 24 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0060
ertheilt dem Ekkart Westranse von Danzig einen Gunstbrief, "dass er der Stadt Wismar Leute, Haab und Gut überall in dem Lande Preussen auf Recht aufhalten, bekümmern und arrestiren wie auch 2 eben so gute Schiffe deren von Lübeck, wie ihm zwey Schiffe zu Danzig Heinrich Rapesilber, Bürgermeister zu Lübeck, von wegen der Bürger zu Wismar, mit schönen Worten aus der Hand gebracht, auch arrestiren möge, bis ihm von denen von Wismar um sein genommenes Haab und Gut, und von dem obged. Bürgermeister wegen der Schiffe genug gethan wird."

 

publiziert: Chmel
 1446 04 25 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2079
erlässt ein Patent ins Reich, dass man wegen etwaigen Forderungen an die Herzoge von Bayern die Bürger der Stadt Ingolstadt nicht angreifen, beschädigen, aufhalten, bekümmern noch beschweren soll, sondern sie mögen bey ihrer Freyheit, für die Fürsten von Bayern nicht verbunden seyn, unangetastet bleiben.

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 07 15 Niederbaden
Literaturbeleg

hat die Absicht, in 14 bis 15 Tagen nach "Kalb in das wildpad" zu kommen, bittet daher Hz. Ludwig von Bayern, da er sich nicht mehr lange hier aufhalten könne, sich zu beeilen und 14 oder 15 Tage vor dem gen. Zeitpunkt in Calw zu erscheinen

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 06 01 Neuss, im Heer bei
Literaturbeleg

gebietet Gf. Philipp von Katzelelnbogen, ksl. Transporte nicht aufhalten zu lassen

 

publiziert: Chmel
 1487 11 07 Ulm
Reichsregister

Chmel: 8179
erlässt ein Patent ins Reichs, dass man den Jacob und Hanns Vittel, Vettern, welche wider den auf nächstgehaltenen Tag zu Frankfurt beschlossenen und ausgeschriebenen Frieden, Ulrichen Schaller und Hannsen Hasslach auf des Reiches Strassen angegriffen, gefänglich in das Schloss Adeltzheim geführt und allererst hernach der Stadt Augsburg, deren Diener dieselben Gefangenen sind, ihre Feindsbriefe zugesandt und darum mit ihren Helfern in die Reichsacht erklärt worden sind, und ihre Helfer, ihr Leib und gut aufhalten, fahen, bekümmern und wider sie verfahren soll, als sich gegen des Reichs offenbare Aechter zu thun gebührt.

 

publiziert: Chmel
 1489 09 23 Drauburg
Reichsregister

Chmel: 8455
verordnet, dass Haug Graf zu Montfort, sein Bruder Graf Ulrich und ihre Erben sich der bestätigten Freyheiten, als wenn diese Grafen darin mit Nahmen genannt wären, gebrauchen sollen, vor fremde Gerichte nicht geladen werden und Aechter aufhalten zu dürfen.

 

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):


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