Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 3 (von 3):
anstehen

publiziert: Regg.F.III.
 1440 07 28 Hainburg
Original

Reg Fr.III.: 14-30
gebietet Eberhard von Seinsheim, Deutschmeister des Deutschen Ordens, in dem Prozeß mit Nürnberg nicht von dem Baseler Konzil entscheiden zu lassen, sondern bis zum Tag in Mainz anstehen zu lassen

 

publiziert: Chmel
 1442 08 27 Straßburg
Kopial

Chmel: 1046
verschreibt sich gegen den Grafen Friedrich von Zweibrücken, Herrn zu Bitsch, dass der ihm vom Grafen gegebene (sub dat. Strassburg, Montag nach Bartholomä 1442) inserirte Brief, womit sich derselbe anheischig gemacht hat, seine Forderung und Zusprüche, so er zu ihm, als ältesten und regierenden Fürsten des Hauses Oesterreich hat, bey seinen (des Königs) Lebzeiten anstehen zu lassen, nach seinem Tode der gedachten Forderung unschädlich seyn soll.

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 05 31 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet Graf Eberhard V. von Württemberg, mit Hz. Sigmund von Österreich Frieden zu halten und alle Streitigkeiten anstehen zu lassen, bis der Kaiser auf einem Tag darüber entscheiden wird

 

Fundstellen 1 bis 3 (von 3):


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