Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 4 (von 4):
angegriffen

publiziert: Chmel
 1471 08 20 Regensburg
Reichsregister

Chmel: 6428
bestimmt, dass in dem Streite zwischen dem Reichserbmarschall Heinrich von Pappenheim und der Stadt Ulm, deren Diener früher seinen Sohn Christoph von Pappenheim und einen seiner Knechte auf der freyen Reichsstrasse angegriffen und getödtet hatten, worüber Er den Markgrafen Albrecht von Brandenburg zum Schiedsrichter gesetzt hatte, der aber in einem Remissbriefe die endliche Entscheidung wieder an Ihn geschoben hatte, beyde Theile fürderhin gegen einander nichts mehr zu fordern haben sollen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 07 19/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt Eb. Hermann von Konstanz ein Mandat, dass Hz. Sigmund von Tirol, Gf- Georg I. von Werdenberg-Heiligenberg, Werner zu Meßkirch, Herr zu Zimmern, und die Räte von Überlingen, Lindau und Ravensburg Gf. Haug von Montford Beistand leisten, falls dieser von den Schweizern angegriffen werden sollte

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 08 27/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt Eb. Bernhard von Salzburg zu verfügen, dass Nikolaus und Hans Oder, Thomas Hans, Thoman Lindl, Konrad Machsgat, Martin Paustrigel und alle aus Golling nicht angegriffen werden

 

publiziert: Chmel
 1487 11 07 Ulm
Reichsregister

Chmel: 8179
erlässt ein Patent ins Reichs, dass man den Jacob und Hanns Vittel, Vettern, welche wider den auf nächstgehaltenen Tag zu Frankfurt beschlossenen und ausgeschriebenen Frieden, Ulrichen Schaller und Hannsen Hasslach auf des Reiches Strassen angegriffen, gefänglich in das Schloss Adeltzheim geführt und allererst hernach der Stadt Augsburg, deren Diener dieselben Gefangenen sind, ihre Feindsbriefe zugesandt und darum mit ihren Helfern in die Reichsacht erklärt worden sind, und ihre Helfer, ihr Leib und gut aufhalten, fahen, bekümmern und wider sie verfahren soll, als sich gegen des Reichs offenbare Aechter zu thun gebührt.

 

Fundstellen 1 bis 4 (von 4):


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