Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

Suche

Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 10 (von 10):
anderswo

publiziert: Chmel
 1440 -
Literaturbeleg

Chmel: 0196
verbietet den Herren von Raron und ihren Verbündeten von Wyl, die in der Grafschaft Kyburg und anderswo gemachten Eroberungen den Zürichern zurückzugeben

 

unveröffentliche Sammlung
 1458 11 03 Wien
Literaturbeleg

gestattet EB von Salzburg aus Dankbarkeit, daß in der Stadt Pettau die Bürger mitleiden sollen wie anderswo in Steiermark

 

publiziert: Chmel
 1458 11 07 Wien
Literaturbeleg

Chmel: 3656
gebietet Richter, Rat u. Bürgerschaft der Stadt Bruck a. d. Mur, keine Maut von den Bürgern des Eb. v. Salzburg zu Pettau u. anderswo zu erheben.

 

publiziert: Chmel
 1459 07 14 Wien
Literaturbeleg

Chmel: 3723
gelobt, daß er im Königreich Ungarn u. anderswo mit Rat des Kg. Georg v. Böhmen handeln will u. daß dieser stets freies Geleit in den ksl. Landen haben soll.

 

unveröffentliche Sammlung
 1460 01 02 Wien
Original

gibt bekannt, daß die Neustädter schon von Alters her auf der Donau und auch anderswo ihre Waren mautfrei befördern und handeln dürfen

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 05 25 Augsburg
Literaturbeleg

gestattet Gf. Ulrich V. von Württemberg, den ihm für die Mühle zu Berg bei Cannstatt gewährten Zoll auch anderswo zu erheben

 

publiziert: Chmel
 1487 05 26 Nürnberg
Original

Chmel: 8046
bestätigt die Freyheit für die Aebte und den Convent des Gotteshauses Salem, dass sie nicht schuldig seyen, von ihrem Salz, Korn, Schmalz oder anderen Esswaaren zu ihrem Gebrauch, Zoll und Mauth zu geben, sondern allein von ihren Weinen, die sie zu Costenz oder anderswo ausschänken, sollen sie das Ungelt wie andere Bürger daselbst geben und dass auch ihr Hof zu Costenz steuerfrey seyn solle.

 

publiziert: Chmel
 1488 02 04 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8228
erklärt, dass Burkhart von Ellerbach, seine Erben, ihre Leute, Untersassen, Bürger und Bauern, auch ihr aller Hab und Güter wider ihre Freyheit an kein Landgericht noch anderes Gericht geladen, gerichtet, geurtheilet werden sollen, sondern wer zu ihnen zu sprechen hätte, der soll das Recht darum an den gerichten, darin sie gesessen und ihre Güter gelegen sind und sonst nirgend anderswo suchen.

 

publiziert: Chmel
 1489 03 18 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8394
verleiht dem Abte und dem Convente des Gotteshauses Stams, Ord. Cist. und ihren Nachkommen die Freyheit, dass sie ihr "Korn, Traid, Gült und andere Speys", so um die Städte Kempten, Memmingen, Kaufbeuern und Leutkirch oder anderswo wachsen, zu ihrem Gebrauch überall Mauth-, Zoll- und anderer Beschwerung frey in ihr Kloster führen mögen.

 

publiziert: Chmel
 1489 05 21 Innsbruck
Original

Chmel: 8418
bestätigt Hans von Ems als Ältestem für sich, Brüder und Vettern alle Gnaden, Freiheiten, Ehren, Rechte, Briefe, Privilegien, Handfesten, Leute, Güter, Gerichte, Zwinge, Bänne, Geleite, Wildbänne, alle Rechte zu Ems und anderswo, alle guten Gewohnheiten und all das redliche Herkommen, soviel ihre Voreltern und sie von Kaiser und Reich redlich erworben haben, und befiehlt den Untertanen des Reiches bei einer Strafe von 40 Mark lötigen Goldes, wovon die Hälfte der kaiserlichen Kammer, die Hälfte denen von Ems zufallen soll, diese in den aufgezählten Rechten zu lassen und zu schirmen

 

Fundstellen 1 bis 10 (von 10):


Nach oben...