Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 4 (von 4):
anders

publiziert: Chmel
 1440 Wien
Reichsregister

Chmel: 0187
Privilegienbestätigung bestätigt zwey Briefe vom R. K. Albrecht, womit dieser dem Peter Pachlein und seinen Söhnen Johansen und Sigmunden erlaubt hat, dass sie durch 10 Jahre jährlich 4 Ballen mit Gewand herab ins Herzogthum Oesterreich mauth- und zollfrey führen und dem königl. Hof überall folgen, und daselbst wälsche Weine und "anders swäres Getränk ohne alle ungelt" kaufen und verkaufen mögen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1443 12 29 St. Veit in Kärnten
Original

erklärt gegenüber den Landleuten des Fürstentums Kärnten, dass ihre Einwilligung zu der durch ihn, anders als bei seinen Vorgängern, nicht auf dem Stuhl auf dem Zollfeld, sondern in der Stadt St. Veit vorgenommenen Verleihung der Lehen unschädlich sein soll

 

publiziert: Chmel
 1447 09 04 Wien
Reichsregister

Chmel: 2315
bestätigt die von K. Albrecht I. ertheilte Freyheit, dass ein Dienstmann des Reichs dem Kloster Zwiefalten Güter oder Leute, die vom Reiche Lehen sind, unerfordert verkaufen, verschaffen, geben oder anders zuwenden mag, doch soll es die Summe von 20 Mark Gülten nicht übertreffen. Auch die andern Privilegien werden bestätigt, darunter die Erlaubniss von K. Sigmund, dass das Kloster die Vogtey zu Newnhauss dem Dorf unter Kolberg von dem Heinrich Truchsess an sich kaufen mag.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1492 10 24 Linz
Original

Reg Fr.III.: 16-224
Chmel: 8862
erlaubt, dass Adolph und Magnus, Gebrüder, Fürsten zu Anhalt, Grafen zu Askanien (deren erster aus Mangel genügsamen fürstlichen Einkommens sich in den geistlichen Stand begeben und Magnus es vielleicht auch thun möchte) die Rechte, Nutzen und Gülten, so viel deren ihres Theils an dem Fürstenthum Anhalt und der Grafschaft Askanien, von weil. Adolphen, ihrem Vater, erblich auf sie gekommen oder ihnen künftig durch Erbschaft oder anders anfallen möchten, ihr Lebenlang einnehmen mögen und sie daran kein Recht, Statut, Gewohnheit etc. verhindern soll.

 

Fundstellen 1 bis 4 (von 4):


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