Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):
altem

unveröffentliche Sammlung
 1448 03 04 /vor(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

verschiebt Rechttag zwischen altem und neuen Rat zu Schweinfurt auf 1448 März 4

 

unveröffentliche Sammlung
 1448 04 15 /vor(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

verschiebt Rechttag zwischen altem und neuen Rat Schweinfurt auf 1448 April 15

 

publiziert: Regg.F.III.
 1457 04 26 Cilli
Kopial

Reg Fr.III.: 33-119
befiehlt Gemeinde und altem Rat der Stadt Lüneburg, inhaftierte Mitglieder des neuen Rats usw. freizulassen sowie aus dem arrestierten Besitz zu versorgen, und verweist sie rechtlich an Mgf. Albrecht von Brandenburg.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1458 04 25 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 33-129
bestätigt bezüglich der Ansprüche der kaiserlichen Kammer Mgf. Albrechts von Brandenburg Teidung zwischen altem und neuem Rat usw. der Stadt Lüneburg und absolviert sie.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1458 05 10/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 33-131D
widerruft die Mgf. Albrecht von Brandenburg erteilte Kommission in der Streitsache zwischen altem und neuem Rat der Stadt Lüneburg.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1459 08 21 Wien
Kopial

Reg Fr.III.: 32-254
befiehlt altem Rat von Lüneburg Freilassung gefangener Bürger.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 06 23 Neuss
Literaturbeleg

an Dekan und Kapitel des Domstifts zu Konstanz. Nachdem Otto von Sonnenberg nach altem Herkommen zum Bischof gewählt wurde, gebürt es sich für den Kaiser als Beschirmer der Kirche, diesen in seinem Streit zu unterstützen. Er befiehlt, Otto die Schlösser, Städte und Festungen, die sie mit Heinrich von Randegg für Stift und Reich innehaben, auszuhändigen und zu überlassen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 07 10 Köln
Kopial

an alle Getreuen des Reichs. Da nach altem Herkommen in deutschen Landen die von Kapiteln gewählten Bischöfe ihre Länder regieren und Otto von Sonnenberg zum Bischof von Konstanz gewählt wurde, jedoch von seiten Ludwigs von Freiberg, der nie Domherr zu Konstanz war, aufgrund päpstlicher Briefe Beeinträchtigung geschieht, hat eine Reichsversammlung das Vorgehen des Papstes in keiner Weise als ^lidlich^ erklärt; der Kaiser will das heilige Reich deutscher Nation und die Bistümer bei ihrem alten Herkommen schirmen. Er habe Heinrich von Randegg und dem Domkapitel befohlen, die Besitzungen des Hochstifts zu schützen und gebietet allen Reichsangehörigen bei Verlust ihrer Rechte und den durch die Landfrieden von Regensburg und Augsburg erstreckten Strafen, dem Freiberger keinerlei Hilfe zu leisten, hingegen Otto und Heinrich von Randegg beizustehen, damit die deutsche Nation ^sölichs inbruchs und gewalts frömbder gezung entladen blibe^ und das Bistum Konstanz nicht weiter geschädigt werde.

 

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):


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