Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
Fundstellen
1 bis 5 (von 5):
alsdann
| publiziert: Chmel |
1443 | Wien |
Reichsregister
Chmel: 1483 |
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bewilligt der Stadt Basel, dass sie ihre Freiheitsbriefe von dem Abte zu Luczel vidimiren lassen möge, welche alsdann von keinem Gerichte verworfen werden sollen (da es Noth thut, diese Briefe oft über Land zu schicken, sey es vor die "kunigliche camer und hofgerichte" oder sonst). |
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| publiziert: Regg.F.III. / Chmel |
1454 04 22 | Wiener Neustadt |
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spricht die Stadt Mühlhausen, welche ihm statt ihrer jetzt zu zahlen unvermögenden Judenschaft den zur Kaiser-Krönung schuldigen dritten Pfennig per 1000 fl. Rhein. ausgerichtet hat, von der Klage des kaiserl. Kammerprokuratorfiskal, dass sie die gedachte Judenschaft mit unbilliger Steuer beschwert haben soll, los, und erlaubt ihr, diese 1000 fl. Rhein. innerhalb 5 Jahren von der Judenschaft wieder einzubringen, soll aber dann den kaiserl. Quittbrief, den sie in Händen hat, alsdann derselbenübergaben. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1473 09 01 | Freiburg i. Br. |
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teilt Kf. Albrecht Achilles mit, daß er den auf Matthäus berufenen Reichstag auf den 12. Okt. verlegen mußte; bittet ihn, alsdann persönlich zu erscheinen; Beizettel: bittet ihm zwei hierüber an die Herren von Sachsen ausgefertigte Briefe diesen zustellen zu wollen |
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| publiziert: Chmel |
1487 02 12 | Speyer |
Reichsregister
Chmel: 7932 |
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gibt der Mechthild Kirchheimerinn, Ludwigs Schürman ehelichen Hausfrau, die Vergünstigung, die vom Reiche dem Johann von Kircheim versetzte und nach seinem Tode erblich auf sie gefallene Stadtsteuer zu Reutlingen, ihrem Antrage nach, alle Jahr auf Abschlag der Hauptpfandsumme bis zu deren Bezahlung einzunehmen und alsdann die Pfandbriefe zu kaiserlichen Händen zurückzugeben. |
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| publiziert: Chmel |
1487 12 25 | Ulm |
Reichsregister
Chmel: 8201 |
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gibt dem Jacob Ehinger, Bürger zu Ulm, die Freyheit, dass, wenn in seinem Gerichte des Dorfes Illerrieden die 12 Urtheiler bey einander nicht seyn mögen, alsdann derselben 7 oder mehr und nicht darunter, alle Macht zu Urteilen haben, und eine jede Person, die wegen begangenen Frevels in das Gericht daselbst gebracht würde, im Rechten zu antworten schuldig seyn, auch alle Schuldner gepfändet werden mögen und sollen etc. |
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Fundstellen
1 bis 5 (von 5):
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