Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 13 (von 13):
all

publiziert: Chmel
 1442(keine Ortsangabe)
Reichsregister

Chmel: 1307
verleiht dem Walther von Than und seinem Bruder das halbe Gericht zu Wassenheim, den niedern Dinghof daselbst "den man spricht der kunigshof zu Wassenheim, Item das schultheiszampt daselbs. Item die pfeningzins daselbs den vogtweinzins daselbs und das halb gericht zu Fridesheim und zu Uttelnheim ..." (das alles von denen von Wassenheim an sie gekommen ist.) "auch sind all leut in den obgenanten dorffern gesessen, die sollen sich in dhein ander stat von In ziehen ..."

 

publiziert: Chmel
 1455 09 23 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 3429
bestätigt die Verschreibung, wodurch Conrad Gumpenberger seiner ehelichen Hausfrau Dorothea ihre Morgengabe und Heimsteuer per 2000 fl. Rh. auf 2 Mühlen zu Oberach, dem Hof zu Hart, dem Hof zu Rorbach, dem Hof zu Punenpach, 3 Höfen im Dorfe Rechling, die sein freyes Eigen sind, und dazu, zur Besserung ihres Witthums, all sein Hab und Gut und seine Leute, an dem Schlosse Scherneck gehörig, vermacht und verschrieben hat.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1462 03 19 Graz
Kopial

Reg Fr.III.: 32-525, 23-243 †
befiehlt all seinen Reichsuntertanen, seinen Hauptleuten Mgf. Albrecht von Brandenburg, Mgf. Karl (I.) von Baden und Gf. Ulrich (V.) von Württemberg Hilfe gegen Hz. Ludwig (IX.) von Bayern(-Landshut), Pfgf. Friedrich (I.) bei Rhein, Diether von Isenburg und deren Verbündete zu gewähren.

 

publiziert: Chmel
 1466 07 14 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 4562
bestätigt die Verschreibung, wodurch sein Diener Johann von Preysing, Herr zu Wolzach, und weiland Laurenz Preysinger, sein Vetter (Truchsess seiner Gemahlinn der Kaiserinn Eleonore) sich einander all ihr Hab und Gut vermacht hatten.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1466 12 07 Graz
Original

Reg Fr.III.: 22-149
Chmel: 4793
bestätigt das Vermächtnis des weiland Christoph Eppishauser, Bürgers zu Graz, der seiner Hausfrau Ursula (jetzt Witwe) all sein Hab und Gut vermacht hatte.

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 12 06 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gewährt Graf Hugo von Montfort-Tettnang einen Aufschub in all seinen Gerichtsangelegenheiten vor dem kaiserlichen Kammergericht, bis dieser wieder an den Hof kommt

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 01 23 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

setzt ein für Wilbold Fischer aus Eichstätt gesprochenes Urteil gegen Matthias Ungerer mit all seinen Bestimmungen in Kraft

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 11 01 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

lädt auf Klage von Kraft Vetter all diejenigen, die sich des Hab und Guts der verstorbenen Hildegard Vetter bemächtigt haben

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 05 12 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet zugunsten von Johanna von Bollweiler all denjenigen, die ihr Zinsen geben, Peter von Ringkenbach keine Zinsen zu geben, sondern diese bis zur Klärung der Streitsache bei Bürgermeister und Rat von Breisach zu hinterlegen

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 10 14/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt Hz. Gerhard VII. von Jülich-Berg, seinem Sohn Wilhelm II. und all seinen Städten und Untertanen, namentlich Euskirchen, Possendorf und Glesch, Gf. Gumprecht II. von Neuenahr seine Gülten im Land Jülich zu entrichten

 

publiziert: Chmel
 1489 05 21 Innsbruck
Original

Chmel: 8418
bestätigt Hans von Ems als Ältestem für sich, Brüder und Vettern alle Gnaden, Freiheiten, Ehren, Rechte, Briefe, Privilegien, Handfesten, Leute, Güter, Gerichte, Zwinge, Bänne, Geleite, Wildbänne, alle Rechte zu Ems und anderswo, alle guten Gewohnheiten und all das redliche Herkommen, soviel ihre Voreltern und sie von Kaiser und Reich redlich erworben haben, und befiehlt den Untertanen des Reiches bei einer Strafe von 40 Mark lötigen Goldes, wovon die Hälfte der kaiserlichen Kammer, die Hälfte denen von Ems zufallen soll, diese in den aufgezählten Rechten zu lassen und zu schirmen

 

publiziert: Chmel
 1489 06 20 Trient
Reichsregister

Chmel: 8435
erklärt, dass Haug Graf zu Montfort mit dem in der zur Grafschaft erhobenen Herrschaft Rotenfels aufzurichten erlaubten Landgerichte über Niemand andern, als die Seinigen, wie es der Kaiser schon vorhin declarirt hat, richten und diese Erklärung dem Grafen und seinen Erben "in all andere Weg an seinem väterlichen Erbe, Gnaden und Freyheiten etc. nicht verhindern, irren, noch Abbruch thun soll."

 

unveröffentliche Sammlung
 1492 06 06 Linz
Literaturbeleg

erteilt dem Paul v. Sunegg einen einjährigen Lehnurlaub für all seine Güter

 

Fundstellen 1 bis 13 (von 13):


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