Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):
Zwingen

unveröffentliche Sammlung
 1489 05 18 Innsbruck
Original

belehnt Hans von Ems als Ältesten für sich, seine Brüder und Vettern, nachdem frühere Briefe verlegt worden sind, aufs Neue mit der alten Ems, dem Vorhof im Flecken zu Ems samt allen dazugehörigen Freiheiten und Rechten, mit dem Blutbann in Ems und Dornbirn, mit der Neuen Burg zu Ems in der Reute, dem Burgstall Glopper und 60 Pfund Heller jährlicher Gült von der genannten Reute als rechtem Burglehen, mit den Silber- und Bleierzen nebst Bergwerken bei Ems, dem Schwefelbad zu Ems, den Schildhuben im Bregenzerwald sowie mit allen Gnaden, Freiheiten, Gerichten, Zwingen, Bännen, Buschen, "Gejaiden", Mühlen, Mühlstätten, Fischenzen, Hölzern, Nutzen und Zugehören, welche sie vom Reich zu Lehen haben, und trägt ihm auf, bis nächsten Laurentiustag dem Grafen Konrad von Tübingen für ihn und das Reich die vorgeschriebenen Gelübde und Eide zu leisten.

 

publiziert: Chmel
 1493 04 17 Linz
Reichsregister

Chmel: 8932
bestätigt der Stadt Ahe (Aach) die Freyheit, dass sie, so weit ihre Zwing und Bann reichen, Geboth und Verboth thun und alle Rechte haben mag, wie die Stadt Mengen, und verleiht ihr die Gnade, in ihren Zwingen und Bannen Steinbrüche zu gebrauchen und an dem Wasser Ahe auf ihren Gründen eine oder mehrere Mühlen zu bauen.

 

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):


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