Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
Fundstellen
1 bis 7 (von 7):
Verwandten
| publiziert: Regg.F.III. / Chmel |
1459 10 30 | Wien |
|
bestätigt Hartnid von Traun und dessen Verwandten ihre Rechte |
|
| publiziert: Chmel |
1467 01 07 | Graz |
Reichsregister
Chmel: 4853 |
|
erlässt ein Patent, dass er einen Befehl an den Magistrat der Stadt Augsburg gegeben habe, den Schutz- und Schirmbrief für die Adelgosz, falls keine Ausgleichung mit den Verwandten des Conz Geyr zu Stande gebracht würde, zu widerrufen. |
|
| unveröffentliche Sammlung |
1471 10 31 /ca. | (keine Ortsangabe) |
|
erteilt dem Bf. von Konstanz ein Prozessverbot in der Streitsache zwischen Graf Johann von Tengen und Nellenburg und dessen Verwandten einerseits und Sigmund vom Stein andererseits |
|
| unveröffentliche Sammlung |
1471 10 31 /ca. | (keine Ortsangabe) |
|
erteilt Graf Johann von Sulz und den Hofrichtern zu Rottweil ein Prozessverbot in der Streitsache zwischen Graf Johann von Tengen und Nellenburg und dessen Verwandten einerseits und Sigmund vom Stein andererseits |
|
| unveröffentliche Sammlung |
1471 10 31 /ca. | (keine Ortsangabe) |
|
erteilt Herzog Sigmund von Österreich ein Prozessverbot in der Streitsache zwischen Graf Johann von Tengen und Nellenburg und dessen Verwandten einerseits und Sigmund vom Stein andererseits |
|
| unveröffentliche Sammlung |
1474 05 21/ca. | (keine Ortsangabe) |
|
lädt auf Appellationsklage von Ludwig von Rechberg und Hohenrechberg Hans und Heinrich Rugker und ihr Verwandten vor sich |
|
| unveröffentliche Sammlung |
1490 04 22 | Linz |
|
schreibt an Abt Ulrich von St. Gallen und fordert ihn auf, wegen des Totschlags von Konrad Müllner an Lorenz Staiger von Appenzell, die Parteien zu einer Aussöhnung einzuberufen und den Täter von der peinlichen Strafe, der er verfallen sein mag, zu absolvieren, dies nachdem die Verwandten des Erschlagenen die von Müllner angebotene Bussleistung abgelehnt und mehr verlangt haben, als Müllner möglich ist, weshalb er mit der Bitte um Beistand an den Ks. gelangt ist. Bei einem Scheitern der Verhandlungen soll ihm der Adressat schriftlich Bericht erstatten. |
|
Fundstellen
1 bis 7 (von 7):
Nach oben...