Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 4 (von 4):
Vertrages

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1469 09 27 Graz
Original

Reg Fr.III.: 22-285
Chmel: 5728
spricht Hz. Sigmund trotz Eingehen des Vertrages 1468 mit den Eidgenossen von Schuld frei

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 09 09 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

teilt Kg. Matthias v. Ungarn mit, daß er Heinrich v. Lichtenstein, Ulrich v. Grafenegg, Georg v. Pottendorf u.a. in Folge des mit ihm gemachten Vertrages zu Gnaden aufgenommen hat.

 

unveröffentliche Sammlung
 1480 12 18 Wien
Literaturbeleg

verspricht Ldgf. Hermann von Hessen, Gubernator zu Köln, nach Ratifizierung eines Vertrages 600 Fuder Wein zollfrei den Rhein hinab führen zu lassen

 

unveröffentliche Sammlung
 1487 04 26 [Nürnberg]
Deperditum

erteilt der Stadt Würzburg, die sich noch immer in Acht und Aberacht befindet, Absolution. Urkunde war besiegelt.\\[W9]\\Kommentar: Diese erste am 26. April ausgestellte Urkunde ist offenbar verloren. Die im Stadtarchiv vorhandene Urkunde U 45, mit welcher die Stadt aus der seit dem 16.08.1449 aufgrund des Streits mit Jacob Püttrich bestehenden Acht und Aberacht entlassen wird und sich keinen fremden Gerichten verantworten muss, ist vermutlich auf den 26. April zurückdatiert worden, denn die erste "untugliche" Urkunde wurde im Austausch zurückgegeben. Für diesen Austausch war offenbar der Nachweis der gütlichen Einigung der Stadt Würzburg mit Gamereth Püttrich nötig, denn gleichzeitig mit der ersten Urkunde wird dem Gesandten der Stadt in Nürnberg, Konrad Geckenheim, auch eine Kopie des Vertrages zwischen Stadt und Gamereth Püttrich [gütliche Einigung mit Abfindung Püttrichs erfolgte 1480 siehe Ratsbuch Nr. 5, Bericht des Stadtschreibers] als Verhandlungsgrundlage ausgehändigt.

 

Fundstellen 1 bis 4 (von 4):


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