Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 10 (von 10):
Verlust

publiziert: Chmel
 1455 11 15 Graz
Reichsregister

Chmel: 3447
mahnt den Herzog Borso von Modena und Reggio, Markgrafen von Este, an die Zahlung der stipulirten Summe, bey Verlust seiner Privilegien.

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 07 30 /wohl(keine Ortsangabe)
Deperditum

verbietet Bf. Johann von Würzburg unter Androhung des Verlust seiner Regalien auf Seiten seiner Feinde (Hz. Albrecht von Oesterreich und Hz. Ludwig von Bayern) in die kriegerischen Auseinandersetzungen einzugreifen, sondern befiehlt, die kaiserlichen Hauptleute zu unterstützen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1461 09 25 Leoben
Original

Reg Fr.III.: 23-175, 28-317
fordert Ulm, Memmingen, Gmünd, Biberach und Giengen erneut auf, bei Verlust aller Privilegien und Verlust freien Geleits im Reich sofort seinen Hauptleuten gg. Hz. Ludwig von Bayern zuzuziehen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1461 11 19 Graz
Kopial

Reg Fr.III.: 17-138
befiehlt dem Hans von Fraunberg bei Verlust aller Lehen, den kaiserlichen Hauptleuten gegen Hz. Ludwig von Bayern zu helfen

 

unveröffentliche Sammlung
 1470 01 15 Wien
Literaturbeleg

gebietet Pfalzgf. Philipp bei 1000 Mark Strafe und Verlust aller Privilegien seinem Oheim Pfalzgf. Friedrich gg. Weissenburg zu helfen

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Kopial

teilt Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Konstanz mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt bei Verlust ihrer Freiheiten und einer Pön von 100 Mark, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Original

teilt Überlingen und dem Bodenseestädtebund mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt bei Verlust ihrer Freiheiten und einer Pön von 100 Mark, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 07 10 Köln
Kopial

an alle Getreuen des Reichs. Da nach altem Herkommen in deutschen Landen die von Kapiteln gewählten Bischöfe ihre Länder regieren und Otto von Sonnenberg zum Bischof von Konstanz gewählt wurde, jedoch von seiten Ludwigs von Freiberg, der nie Domherr zu Konstanz war, aufgrund päpstlicher Briefe Beeinträchtigung geschieht, hat eine Reichsversammlung das Vorgehen des Papstes in keiner Weise als ^lidlich^ erklärt; der Kaiser will das heilige Reich deutscher Nation und die Bistümer bei ihrem alten Herkommen schirmen. Er habe Heinrich von Randegg und dem Domkapitel befohlen, die Besitzungen des Hochstifts zu schützen und gebietet allen Reichsangehörigen bei Verlust ihrer Rechte und den durch die Landfrieden von Regensburg und Augsburg erstreckten Strafen, dem Freiberger keinerlei Hilfe zu leisten, hingegen Otto und Heinrich von Randegg beizustehen, damit die deutsche Nation ^sölichs inbruchs und gewalts frömbder gezung entladen blibe^ und das Bistum Konstanz nicht weiter geschädigt werde.

 

unveröffentliche Sammlung
 1486 05 01 Köln
Literaturbeleg

gebietet Gmünd bei Verlust aller Privilegien und Strafe von 1000 Mark lötigen Goldes, als ihren Anteil an der eiligen Reichshilfe gegen den Kg. v. Ungarn am nächsten Erasmustage (3. Juni) 600 fl rh nach Nürnberg zu zahlen

 

unveröffentliche Sammlung
 1488 06 11 Gent
Original

gebietet Konstanz bei Verlust aller Privilegien und der Verhängung der Reichsacht, binnen 15 Tagen nach Erhalt des Schreibens dem Schwäbischen Bund beizutreten.

 

Fundstellen 1 bis 10 (von 10):


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